Förderprogramm MID - Digitalisierung
Mit der Gutscheinvariante Digitalisierung des Programms “Mittelstand Innovativ & Digital” (MID) sollen Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren sowie von Unternehmensprozessen gefördert werden. Neben der Durchführung einer externen Analyse und Bewertung muss auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.
Gefördert werden Ausgaben für Entwicklungsleistungen zur Konzeption, prototypischen Umsetzung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte, die nachweislich für den Einsatz am Markt bestimmt sind. Diese Produkte müssen entweder neuartig sein oder im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik eine deutliche qualitative Verbesserung darstellen.
Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Algorithmen des maschinellen Lernens
- Data-Mining-Verfahren
- Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
- AR/VR-Technologien
Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen.
Förderfähige Maßnahmen und Lösungen:
- a) Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung des digitalen Produktes durch individuelle Programmiertätigkeiten
- b) die Ausgabenposition „Dienstleistung“; hierbei handelt es sich um eine reine Entwicklungs- oder Umsetzungsdienstleistung welche von einer auftragnehmenden Stelle durchgeführt wird
- c) IT-Sicherheit im Zusammenhang mit der Produktentwicklung
Nicht förderfähige Maßnahmen:
- a) Vorhaben, die der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen, wie z.B. Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen
- b) die Umsetzung von Themen, welche im Sinne der weiteren Förderschwerpunkte abgedeckt sind
- c) Reise- und Unterbringungskosten
- d) Hardware
- e) Standard-Software, wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme
- f) koordinierende Projektmanagement Tätigkeiten sowie Analysemaßnahmen ohne Umsetzungsbaustein
- g) Maßnahmen mit dem Ziel der Unternehmens-, Produktpräsentation und der Digitalisierung des Vertriebes, wie zum Beispiel Webseiten, Webshop, Social-Media-Tools, Marketingtools, Anwendungen zur Kundenbindung, Chatbots und vergleichbaren Messaging-Anwendungen
- h) Entwicklungen oder die Einbindung von Funktionen zur Abwicklung des Verkaufsprozesses wie beispielsweise Zahlfunktion, i) bereits am Markt erwerbbare Tools zur Darstellung von Kurs- und Lerninhalten und deren Anpassung an das Unternehmen
- j) Anpassungen bereits am Markt erwerbbarer Tools zur Erfüllung des Zuwendungszweckes
- k) Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten
- l) routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen
Wie wird gefördert?
Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Zuwendung in Höhe von 15 000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung beträgt 4 000 Euro.
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss werden die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Ausgaben im zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Angebot des Kooperationspartners zugrunde gelegt.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Wer darf beraten?
Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auch ausgewählte Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Beratungen, Start-ups) mit Digitalisierungsdienstleistungen beauftragt werden. Eine Zertifizierung als Auftragnehmer ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Weitere Informationen zum Programm:
- (Link öffnet sich in einem neuen FensterFAQs
- Landeszuschüsse für Investitionen in Ihre unternehmerische Zukunft
Hinweis: Vor der Antragstellung sollten Sie die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren.
