Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das themen- und technologieoffene Basisprogramm des Bundes für marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der mittelständischen Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.
Was wird gefördert?
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen mit hohem Anwendungsbezug: Dabei geht es um die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen. Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
- Durchführbarkeitsstudien (nur junge Unternehmen (bis 10 Jahre), Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger)
- innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung (nur in KMU)
Wie wird gefördert?
- FuE-Einzelprojekte von Unternehmen (Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten: 690.000 Euro)
- FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen miteinander (je Teilprojekt zuwendungsfähige Kosten bis 560.000 Euro) oder
- mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen (je Teilprojekt zuwendungsfähige Kosten bis 280.000 Euro)
Die Zuwendungshöhe für ein Kooperationsprojekt darf insgesamt maximal 3.000.000 Euro betragen.
Förderanteil an den eigenen Projektkosten pro Unternehmen:
Einzelprojekte | Kooperationsprojekte national |
Kooperationsprojekte international |
|
kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (GRW) | 45 Prozent | 55 Prozent | 60 Prozent |
kleine junge Unternehmen (max. 10 Jahre nach Gründung) | 45 Prozent | 50 Prozent | 55 Prozent |
kleine Unternehmen unter 50 Beschäftigte | 45 Prozent | 45 Prozent | 50 Prozent |
mittlere Unternehmen unter 250 Beschäftigte | 35 Prozent | 40 Prozent | 40 Prozent |
weitere mittelständische Unternehmen unter 500 Beschäftigte | 25 Prozent | 30 Prozent * | 40 Prozent * |
- Forschungseinrichtungen: 100 Prozent
- Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 50 Prozent und 70 Prozent von maximal 125.000 Euro Kosten pro Unternehmen.
- 50 Prozent von 100.000 € Kosten für externe Dienstleistung zur Unterstützung der Markteinführung
* unter 1000 Beschäftigte nur in Kooperation mit einem KMU