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Ägypten: Änderung der Zahlungsbedingungen

Ende der Akkreditivpflicht zum 1. Januar 2023 bestätigt – Cash-against Documents wieder möglich.

Update Juli 2023

Ein Devisenmangel in Ägypten führt aktuell zu erheblichen Zahlungsverzögerungen. Die Banken in Ägypten können aufgrund von Hartwährungsmangel häufig keine Banktransfers ausführen. Betroffen sind alle Banküberweisungen, auch für Importe mit Zahlungsvereinbarungen wie Vorauskasse, Dokumenteninkasso oder Akkreditiv. Dadurch bleiben auch bereits durchgeführte Warenlieferungen unbezahlt. In Einzelfällen kann eine Intervention des Kunden bei seiner ägyptischen Geschäftsbank oder eine Beschwerde des Unternehmens bei der ägyptischen Zentralbank die Abwicklung der Zahlung ermöglichen. Im Geschäftsverkehr mit Ägypten wird zur Zeit empfohlen, sich im Vorfeld über die aktuelle Lage beim Kunden zu informieren und im Zweifel erst nach Eingang der Zahlung zu liefern.

Update Januar 2023

Die ägyptische Zentralbank hat die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 1. Januar 2023 vollständig aufgehoben. Die AHK Ägypten und der ägyptische Premierminister haben hierzu eine Mitteilung veröffentlicht. Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.

Update Oktober 2022

Die ägyptische Zentralbank (CBE) hatte die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab 22. Februar 2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Ab dann sei nur mehr die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. 
Ausgenommen waren Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD. In einem ersten Schritt hat die ägyptische Zentralbank diesen Wert zum 27. Oktober 2022 auf 500.000 USD angehoben. Für Exporte mit einem Wert von bis 500.000 USD beziehungswiese dem Gegenwert in anderen Währungen ist demzufolge kein Akkreditiv mehr notwendig. 

Akkreditivpflicht seit 22.02.2022

Wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf ihrer Website berichtet und die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Ägypten bestätigt, hat die ägyptische Zentralbank (CBE) die ägyptischen Geschäftsbanken angewiesen, die neuen Vorgaben bis zum 22. Februar 2022 umzusetzen und ihre Kunden hierrüber direkt zu informieren.
Es bestehen einige Ausnahmen, die von der Anwendung dieser Entscheidung ausgenommen sind, sodass in diesen Fällen „Cash-against-Documents“-Zahlungsbedingungen weiter möglich bleiben:
  • Alle Kuriersendungen / Expresspostsendungen
  • Sendungen bis zu einem Wert von 5.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen
  • Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen im Rahmen von Importgeschäften, die nur zwischen der Muttergesellschaft und ihren Niederlassungen stattfinden
  • Arzneimittel, Seren und Chemikalien
  • Bestimmte Lebensmittelprodukte: Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Weizen, Öl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais
Um die Einführung der neuen Maßnahmen verträglicher zu gestalten, wurden folgende Regelungen von der CBE vorgesehen:
  • Die ägyptischen Geschäftsbanken mögen eine Reduktion der Akkreditivprovisionen auf die Inkassoprovisionen vornehmen
  • Erhöhung der bestehenden Kreditlimits für Kunden und Eröffnung neuer Limits für Neukunden im Verhältnis zum Importvolumen jedes Kunden.
  • Eröffnung aller erforderlichen Dokumentenakkreditive von allen Kunden auf deren Anfrage
Waren, die vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung versandt wurden, dürfen auf Kundenwunsch durch Inkassodokumente / mittels CAD abgewickelt werden.
Die AHK hat die entsprechende Anweisung der CBE (arabisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB)) sowie eine unverbindliche Übersetzung auf Deutsch und Englisch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 20 KB) bereitgestellt.
Die AHK in Kairo hat eine FAQ-Liste zu den häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang erstellt.