BAFA-Handreichungen

BAFA-Handreichungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt hilfreiche Informationen und Materialien bereit, die die gesetzlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) spezifizieren. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden die erforderliche Sorgfalt in ihrer Organisation zu verankern.

Handreichungen

Handreichung zur Risikoanalyse

Die Handreichung "Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren" kann auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heruntergeladen werden. Sie enthält Umsetzungshilfen für regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen sowie wichtige Hinweise für eine ordnungsgemäße Risikoanalyse.
Das BAFA hat ein neues FAQ-Papier zum risikobasierten Vorgehen veröffentlicht, das Unternehmen praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse nach dem LkSG und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette bietet.

Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette

Diese Handreichung enthält wichtige Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferunternehmen. Zudem erklärt sie, wo die Grenzen der Verpflichtung und Inanspruchnahme von KMU durch das verpflichtete Unternehmen liegen.

Handreichung zum Beschwerdeverfahren

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen zu diesem Zeitpunkt über einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus verfügen. Darüber müssen interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen können.

Informationen zu Berichtspflichten

Fragenkatalog zur Berichterstattung des LkSG

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu einer Berichtspflicht gegenüber des BAFA. Das BAFA konkretisiert die Anforderungen an die Berichtspflicht der Unternehmen in seinem Fragenkatalog.

Eine Gesamtübersicht aller Handreichungen und Hilfestellung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes befindet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.