Ausbildungsprofil
Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik (ab August 2026)
Verordnung gültig ab 01. August 2026
Neuordnung
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche verändert bzw. weiterentwickelt und insbesondere neue Technologien haben dazu geführt, dass der Beruf sich in Richtung Produktionsprozesse und Prozesssteuerung entwickelt hat. Dies bedeutet, dass in der beruflichen Praxis der Prozess der Steuerung der Glasherstellung, die Analyse von Störungen und Produktfehlern und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen im Mittelpunkt stehen. In der Produktion ist des Weiteren die Unterscheidung nach Flachglas und Hohlglas maßgeblich und daher eine Differenzierung des Berufs über diese Einsatzgebiete erforderlich.
Berufsbild
Verfahrensmechaniker/in Glastechnik steuern, überwachen und warten computergesteuerte Anlagen zur industriellen Herstellung und Veredelung von Hohl-, Flach- oder Spezialglas. Sie bereiten Rohstoffe auf, steuern Schmelzprozesse, formen Glasprodukte und sichern durch Qualitätskontrollen sowie Wartungsarbeiten einen effizienten Produktionsablauf.
Haupttätigkeiten:
- Produktionssteuerung: Bedienung und Überwachung von Schmelzöfen und Formgebungsmaschinen.
- Einrichten/Warten: Umrüsten von Maschinen bei Produktionswechseln und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
- Qualitätssicherung: Überprüfung der Glasprodukte auf Fehler, Dokumentation der Prozessdaten.
- Materialhandling: Vorbereitung von Rohstoffen wie Quarzsand, Soda und Kalk.
- Einsatzgebiete und Branchen:
- Hohlglasindustrie (Flaschen, Gläser).
- Flachglasindustrie (Autoscheiben, Spiegel, Spezialglas).
- Glasfaserwerke.
Einsatzgebiete in Rahmen der Ausbildung: Hohlglas oder Flachglas.
Hinweis zur aktualisierten Ausbildungsordnung: Am 1. August 2026 tritt die Neuordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker /-in Glastechnik in Kraft. Für alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. August 2026 gilt die neue Verordnung. Bereits registrierte Verträge mit Ausbildungsbeginn ab diesem Datum wird die IHK automatisch umstellen. Eine aktualisierte Eintragungsbestätigung wird im Online-Portal bereitgestellt.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Aachen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung: Schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfungen (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)