Ausbildungsprofil

Industrieelektriker/-in

Verordnung gültig ab August 2009

Berufsbild

Industrieelektriker/-innen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel. Außerdem installieren sie elektrische Systeme und Anlagen, betreiben sie und führen Wartungsarbeiten durch. Sie sind auch in der Qualitätssicherung tätig. Sie analysieren und prüfen elektrische Systeme und Funktionen, führen Sicherheitsprüfungen an elektrischen Anlagen und Systemen durch, dokumentieren Produktionsdaten und stimmen sich dabei mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei berücksichtigen sie z. B. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.
Industrieelektriker /Innen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel. Außerdem konfigurieren sie IT-Systeme, stellen elektronische Komponenten, Geräte sowie Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb. Sie sind auch in der Qualitätssicherung tätig. Sie analysieren bzw. prüfen elektrische Systeme, Komponenten und Geräte und stimmen sich dabei mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei berücksichtigen sie z. B. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen PAL

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.