Ausbildungsprofil
Fachkraft Küche
Verordnung gültig ab August 2022
Berufsbild
Die Fachkraft Küche ist ein Ausbildungsberuf speziell für die Arbeit in der Küche. Das Berufsbild ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an Jugendliche, deren Stärken eher im Praktischen liegen.
Fachkräfte Küche nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen sowie bei den vor- und nachbereitenden Arbeiten. Daneben bereiten sie selbstständig Sättigungsbeilagen und einfache Speisen und Gerichte zu. Fachkräfte Küche erlernen neben den typischen Kücheninhalten auch den Umgang mit Gästen und werden auch für kurze Zeit im Service, im Wirtschaftsdienst und in der Warenannahme und -lagerung ausgebildet.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft Küche ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum/zur
Koch/Köchin.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung Fachkraft für Gastronomie ist am 14. März 2022 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Betrieblicher Ausbildungsplan
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur
Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Berufskolleg Ehrenfeld, Köln
- Berufskolleg Bergisch Gladbach
- Berufskolleg Dieringhausen Ernährung, Sozialwesen, Technik, Gummersbach
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt
(§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Hier finden Sie weiterführende
Informationen zu Berufsschulpflicht, Freistellung etc.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen
(siehe Ausbildungsvergütung).
Informationen zu den IHK-Prüfungen
Zwischenprüfung
Im dritten Ausbildungshalbjahr findet eine
Zwischenprüfung im Prüfungsbereich “Küchentechnische Praxis”
statt.
Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Prüfungsbereich “Küchentechnische Praxis” besteht aus zwei Teilen.
Teil 1
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Schriftliche Prüfung
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45 Minuten
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Teil 2
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Arbeitsprobe
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90 Minuten
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Die Ergebnisse der Zwischenprüfung haben keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Auszubildende jedoch Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen werden zu können.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die
Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen. Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine
Übersicht über die Prüfungstermine.
Schriftliche Prüfungsfächer
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1. Zubereiten von einfachen Speisen und Getränken
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60 Minuten
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2. Produkte und Lagerhaltung
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90 Minuten
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3. Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Arbeitsaufgabe + 15 minütiges Fachgespräch
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1. Zubereiten von einfachen Speisen und Getränken
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240 Minuten
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Unter
Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Vergütung in der Ausbildung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)