Ausbildungsprofil

Gestalter/-in für immersive Medien

Verordnung gültig ab August 2023

Berufsbild

Der neue Ausbildungsberuf orientiert sich am Produktionsprozess immersiver Medien:

  • Gestalten von virtuellen Welten mit immersiven Technologien
  • Konzipieren und Entwickeln von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen
  • Gestalten von User Experience und User Interfaces
  • Publizieren und Distributieren von immersiven Medienprojekten
  • Erstellen von Prototypen, 3D-Modellen, Animationen, virtuellen Umgebungen und immersiven Klangwelten
  • Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen
  • Arbeiten in interdisziplinären, multikulturellen und dezentralen Teams
  • Beraten von Kundinnen und Kunden, Präsentieren und Demonstrieren von Anwendungsszenarien
  • Planen des Produktionsaufwandes und von Ressourcen, insbesondere unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten
  • Einhalten von rechtlichen und ethischen Grundlagen bei der Erstellung immersiver Medien
  • Abschließen, Validieren, Dokumentieren und Archivieren von Projekten

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Ausbildungsplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit bzw. vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfungen.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen. 
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.