Ausbildung

Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen

Die Erfassung und Einsendung Ihrer Ausbildungsverträge erfolgt über unser Online-Portal Ausbildung Online.
Alle ausbildungsberechtigten Unternehmen erhalten die Zugangsdaten automatisch. Sollten Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail:  tibros@koeln.ihk.de.

Aktueller Hinweis zum Nachweisgesetz

Am 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen („ Arbeitsbedingungenrichtlinie“) in der Europäischen Union in Kraft getreten. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz (  §11§ 36§ 101). Im Ausbildungsvertrag muss ab dem 1. August 2022 nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufgenommen werden, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt. Zudem muss die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden vereinbart werden.
Die neuen Angaben im Ausbildungsvertrag gelten mangels einer Übergangsregelung ab dem 1. August 2022. Das bedeutet, dass die bisherigen Verträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden (mit Beginn des Berufsausbildung nach dem 1. August 2022) nicht verändert werden müssen. Bereits eingereichte Verträge sind von der Änderung nicht betroffen.
Bitte nutzen Sie die folgende Anlage zu § 6 des Ausbildungsvertrags und weisen unter § 12 des Ausbildungsvertrages auf die entsprechende Anlage hin. Für alle nach dem 1. August 2022 geschlossenen Verträge ist diese Anlage verpflichtend.

Änderung des Ausbildungsvertrags

Eine nachträgliche Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit oder einen Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können Sie unkompliziert im Firmen Online-Portal stellen. Gehen Sie innerhalb des Portals über den Menüpunkt Ausbildungsverhältnisse und klicken auf den entsprechenden Namen des Auszubildenden. Dort finden Sie im unteren Bereich die jeweiligen Menüpunkte.
Für die Fortsetzung der Ausbildung in einem dreijährigen Beruf, nachdem bereits ein Vertrag in einem zweijährigen Beruf abgeschlossen war, erstellen Sie bitte einen neuen Ausbildungsvertrag für das dritte Ausbildungsjahr.