Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln und programmieren kundenspezifische Softwareanwendungen. Sie erstellen individuelle Software neu oder testen bestehende Anwendungen, passen diese an und entwickeln anwendungsgerechte Bedienoberflächen. Für ihre Arbeit nutzen sie Programmiersprachen und Werkzeuge wie z.B. Entwicklertools. Außerdem übernehmen sie Aufgaben in der Projektplanung und -kontrolle. Darüber hinaus beheben sie Fehler mithilfe von Experten- und Diagnosesystemen und beraten bzw. schulen die Anwender.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration planen und konfigurieren IT-Systeme. Als Dienstleister im eigenen Haus oder beim Kunden richten sie diese Systeme entsprechend den Kundenanforderungen ein und betreiben bzw. verwalten sie. Dazu gehört auch, dass sie bei auftretenden Störungen die Fehler systematisch und unter Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen eingrenzen und beheben. Sie beraten interne und externe Anwender bei Auswahl und Einsatz der Geräte und lösen Anwendungs- und Systemprobleme. Daneben erstellen sie Systemdokumentationen und führen Schulungen für die Benutzer durch.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse prüfen bestehende Arbeits- und Geschäftsprozesse auf informationstechnischer Ebene. Sie befassen sich u.a. mit den Möglichkeiten, datengesteuerte Prozesse effizienter zu gestalten, Geschäftsprozesse zu digitalisieren, Aufgaben zu automatisieren, und konzipieren entsprechende Lösungen. Gleichzeitig ergreifen sie Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Auch die Bereiche Big Data und Machine Learning können zum Aufgabenbereich gehören.
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten mit an der Verbindung unterschiedlicher Komponenten wie informationstechnische Systeme, Maschinen, Geräte, Anlagen, Produkte und Menschen, um schnellere, bessere, aber auch sicherere Arbeitsabläufe zu schaffen. Zunächst analysieren sie die bestehenden Systeme sowie Netzwerke. Sie installieren Netzwerkkomponenten sowie Betriebssysteme, passen sie an die Gegebenheiten an, richten den Datenaustausch ein und testen die Systeme. Sie überwachen Anlagen, werten Diagnose-, System-, Prozessdaten sowie Instandhaltungsprotokolle aus, definieren Schwachstellen und beseitigen sie.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlich/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.