Ausbildungsprofil

Bestattungsfachkraft

Verordnung gültig seit August 2007

Berufsbild

Die Bestattungsfachkraft ist für alle anfallenden Tätigkeiten, welche bei der Vorbereitung, Durchführung und Ausgestaltung von Bestattungen anfallen, verantwortlich. Bestattungsfachkräfte organisieren Überführungen, sorgen für die richtige Aufbewahrung und Aufbahrung des Verstorbenen und unterstützen bei der Durchführung der Bestattung.
Sie überführen den Verstorbenen und wirken bei Bestattungen, Feuer- oder Urnenbestattungen mit. Sie sind für die Festlegung von Bestattungen und deren Durchführung zuständig und werden in die Gestaltung der Zeremonie einbezogen. Bestattungsfachkräfte regeln die behördlichen und kirchlichen Gänge. Ferner übernehmen sie die mit dem Tod einhergehende psychologische Betreuung der Hinterbliebenen.
Sie nehmen den Hinterbliebenen weitere organisatorische Maßnahmen ab oder kümmern sich darum, wenn der Verstorbene niemanden hinterlässt. Sie schreiben Todesanzeigen und sorgen für den entsprechenden Nachruf sowie Danksagungen. Bei ihrer Tätigkeit sollen sich Bestattungsfachkräfte mit Normen, Sicherheitsbestimmungen, Riten und Gebräuchen sowie den aktuellen Rechtsvorschriften auskennen. Die Bestattungsfachkraft arbeitet hauptsächlich in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule                                 

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW). 

Ausbildungsvergütung 

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich). 
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung 

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.