Ausbildungsprofil
Bautechnische/-r Konstrukteur/-in
Verordnung gültig seit August 2026
Berufsbild
Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen wurde zuletzt 2002 neugeordnet und basiert auf den damaligen Anforderungen an die Baubranche. In den letzten Jahren hat sich jedoch insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen ist einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell gewichen. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die für die Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen wurden stärker in den Ausbildungsinhalten verankert und die Ausbildungsverordnung wurde insgesamt an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst.
Zusätzlich zur fachlichen Anpassung wurde die Berufsbezeichnung von „Bauzeichner/Bauzeichnerin" in „Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin" geändert.
Die Berufsausbildung findet in drei Fachrichtungen statt.
Ingenieurbau
Bautechnische Konstrukteure und Konstrukteurinnen der oben genannten Fachrichtung sind im Ingenieurbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen.
Architektur
Bautechnische Konstrukteure und Konstrukteurinnen der oben genannten Fachrichtung sind im Bereich Architektur tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Architekturbüros, Unternehmen und Verwaltungen.
Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
Bautechnische Konstrukteure und Konstrukteurinnen der oben genannten Fachrichtung sind im Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen.
(Quelle: BiBB)
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2026 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung: Schriftliche Zwischen- und Abschlussprüfungen (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)
- Gebühren für Ausbildungsprüfungen (Nr. 7015162)