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Recht und Steuern

Verschiedenes

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie Informationen zu praktisch relevanten Rechtsgebieten: Welche Regeln gelten für das gerichtliche Mahnverfahren? Was muss ich bei der Verwendung von AGB beachten? Und welche Pflichtangaben gehören auf (digitale) Geschäftsbriefe?
Recht und Steuern

Das deutsche Kaufrecht (BGB/HGB) und das UN-Kaufrecht (CISG) regeln beide den Kauf von Waren. Das BGB gilt vorrangig für Inlandsverträge; das CISG für internationale Warenkäufe zwischen Unternehmen aus verschiedenen Vertragsstaaten. Trotz ähnlicher Ziele unterscheiden sich Detailregeln deutlich.

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Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie wird jedem Unternehmen für die gesamte Dauer seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesen und bleibt unverändert. Die W-IdNr. gilt zusätzlich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.

Recht und Steuern

Der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB beträgt 1,27 Prozent und gilt seit dem 1. Januar 2026 unverändert fort. Die Verzugszinsen für Verbraucher liegen bei 6,27 Prozent und für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) sowie mit öffentlichen Auftraggebern sind sie auf 10,27 Prozent festgelegt.

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Der gesetzlich zulässige Wortlaut von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein; die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden.

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Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu erwarten sind.

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Bei der Gestaltung von Geschäftsbriefen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere für im Handelsregister eingetragene Unternehmen. Ziel ist es, Geschäftspartnern bereits zu Beginn der Geschäftsbeziehung die wesentlichen Unternehmensdaten transparent zu machen.

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Vor Jahresablauf sollten Unternehmen ihre Forderungen auf eine mögliche Verjährung hin überprüfen. Vielen Gläubigern droht zum Jahreswechsel durch Verjährung ein Rechtsverlust.

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Zum 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wurde die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Durch das Gesetz werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Websites.

Timo Frisch-Machhausen

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Stefanie Wingender

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)