Nr. 623
Ausführliche Informationen

Firma / Name des Unternehmens / Handelsregister / Rechtsform

Sie finden auf diesen Seiten ausführliche Informationen zu Eintragungsverfahren ins Handelsregister, Hinweise auf Publizitätspflichten, die für Ihr Unternehmen entstehen sowie Informationen über weitere firmenrechtliche Grundsätze, welche zu beachten sind.
Fehlervermeidung für Handelsregisterunternehmen (Stand: Mai 2025)

Vor Abschluss der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften und der notariellen Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung bei den Personenhandelsgesellschaften besteht die Möglichkeit , die Firma und den Gegenstand des Unternehmens von der IHK firmenrechtlich prüfen zu lassen.

Was ist bei der Wahl des Unternehmensnamens zu beachten? (Stand: Februar 2026)

Die Grundlagen der Firmenbildung regelt das Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Rechtsformen nach gleichen Prinzipien im § 18 Handelsgesetzbuch. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Seit 01.01.2024 gilt dies entsprechend für die eGbR.

Bitte prüfen

In den vergangenen Jahren haben wir zunehmend festgestellt, dass unseriöse Verlage für die Insertionswerbung ihrer Branchen-, Adress- oder Telefaxbücher rechnungsähnlich aufgemachte Formulare versenden und zur Zahlung entsprechender Kosten auffordern.

Pflicht für alle Firmen (Stand: April 2025)

Die korrekte Geschäftsanschrift muss beim zuständigen Amtsgericht des Sitzes der Gesellschaft angemeldet werden. Änderungen der Adresse sind regelmäßig mitzuteilen.

Stand: März 2026

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Koblenz – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Merkblatt (Stand: Mai 2026)

Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet ( Gewerbefreiheit, § 1 GewO).

IHK-Merkblatt (Stand: Januar 2026)

Unternehmer sind im geschäftlichen Verkehr aus unterschiedlichen Gründen verpflichtet, Angaben hinsichtlich ihrer Identität (Namen) und Erreichbarkeit (Anschrift) zu machen. Dabei gibt es oft Fragen, ob und wie nicht im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragene Unternehmen, sogenannte Kleingewerbetreibende, im Geschäftsverkehr auftreten sollen.

Susanne Bednarz

Firmenrecht, Handelsregister (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Manfred Göbel

Firmenrecht, Handelsregister (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Niklas Walbrül

Firmenrecht, Handelsregister (Geschäftsbereich Unternehmensservice)