Bitte prüfen

Achtung: Formularfallen

In den vergangenen Jahren haben wir zunehmend festgestellt, dass unseriöse Verlage für die Insertionswerbung ihrer Branchen-, Adress- oder Telefaxbücher rechnungsähnlich aufgemachte Formulare versenden und zur Zahlung entsprechender Kosten auffordern. Nur im Kleingedruckten ist der Hinweis enthalten, dass mit der Zahlung ein Druckauftrag  zustandekommt, der sich - soweit nicht rechtzeitig gekündigt - gleich auf zwei oder drei Jahre verlängert. Besonders täuschend ist neue Firmen, die im Handelsregister eingetragen wurden, wegen der Aufnahme in ein Deutsches Firmenregister,
  • Zentralregister, Zentralhandelsregister
  • Registerverzeichnis für Industrie, Handel und Handwerk
  • Deutsches Unternehmensregister oder ähnlich
mit Kostenrechnung anzuschreiben. Dabei wird häufig die aktuelle Handelsregisterveröffentlichung aus den gesetzlichen Blättern ausgeschnitten, aufgeklebt und so ein Zusammenhang mit der gerichtlichen Eintragung suggeriert.
Wir bitten bei solchen „Rechnungsformularen“ um besondere Vorsicht und weisen darauf hin, dass Sie bei den gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Handelsregistereintragung im Bundesanzeiger, der örtlichen Presse usw. ausschließlich eine Rechnung von den staatlichen Gerichtskassen erhalten. Die Vertragsangebote bzw. Zahlungsaufforderungen von Verlagsunternehmen für rein privatrechtlich zusammengestellte Firmenverzeichnisse haben mit dem gerichtlichen Eintragungsverfahren und den hieraus resultierenden Bekanntmachungskosten nichts zu tun.
Bitte prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau und fragen Sie in Zweifelsfällen Ihre Industrie- und Handelskammer oder das zuständige Registergericht, bevor Sie einer Zahlungsaufforderung Folge leisten. Nur durch besondere Aufmerksamkeit wird es gelingen, derartigen unseriösen Akquisitionen wirkungsvoll zu begegnen.