Gebühren des Handelsregisterverfahrens

Wenn ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird, müssen neben den Ausgaben für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt weitere Kosten einkalkuliert werden.
Gebühren sind sowohl an das eintragende Registergericht als auch das beglaubigende bzw. beurkundende Notariat zu entrichten. Diese sind in der Handelsregistergebührenverordnung, im Gerichts- und Notarkostengesetz und dem dazugehörenden Kostenverzeichnis geregelt.
Über die möglichen und gängigen Kosten finden Sie folgende Übersicht. Im Einzelfall können die Kosten deutlich abweichen, je nachdem, mit welchen zusätzlichen Aufgaben insbesondere die Notariate beauftragt werden.

Handelsregister1
Notar:
Anmeldung
Notar:
Erzeugung XML-Datei2
Ungefähre
Gesamtkosten
A. Einzelkaufmann (e.K.)
1. Erstanmeldung (Geschäftswert, GW, 30.000 €)
105,00 €
62,50 €
37,50 €
170,00 €
2. Eintragung einer Zweigniederlassung (GW 30.000 €)
60,00 €
62,50 €
37,50 €
140,00 €

Handelsregister1
Notar:
Anmeldung
Notar:
Erzeugung XML-Datei2
Ungefähre
Gesamtkosten
B. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
1. Gründung (ohne Grundstück)
a) zwei Gesellschafter (GW 45.000 EUR)
150,00 €
77,50 €
46,50 €
224,00 €
b) drei Gesellschafter (GW 60.000 EUR)
150,00 €
96,00 €
57,60 €
253,60 €
c) vier Gesellschafter (GW 75.000 EUR)
210,00 €
109,50 €
65,70 €
315,20 €
d) fünf Gesellschafter (GW 90.000 EUR)
270,00 €
123,00 €
73,80 €
376,80 €
2. Gesellschafterwechsel
Wechsel von einem Gesellschafter (GW 30.000 EUR)
90,00 €
62,50 €
37,50 €
160,00 €
C. Kommanditgesellschaft (KG)
Gründung (ohne Grundstück)
1. zwei Gesellschafter; davon ein Kommanditist, Einlage 5.000 €; (GW 35.000 EUR)
150,00 €
67,50 €
40,50 €
208,00 €
2. zwei Gesellschafter; davon ein Kommanditist, Einlage 10.000 €; (GW 40.000 EUR)
150,00 €
72,50 €
43,50 €
216,00 €
3. zwei Gesellschafter; davon ein Kommanditist, Einlage 25.000 € (GW 55.000 EUR)
150,00 €
96,00 €
57,60 €
253,60 €
D. Einzelprokura




Eintragung, Änderung, Erlöschen (GW 30.000 EUR)
60,00 €
62,50 €
37,50 €
140,00 €



Handelsregister:
Notar:
Notar:
Notar:
Notar:


Handels-register-Anmeldung1
Erzeugung XML-Datei2
Beurkundung Gesellschaftervertrag, Beurkundung Geschäftsführerbestellung
Erstellung
Gesellschafterliste3
Ungefähre Gesamtkosten
E. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1. Gründung (mind. 2 Gesellschafter)
a) Stammkapital 25.000 €,
keine Sacheinlage
(GW 30.000 €)
225,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 25.000 €,
mind. 1 Sacheinlage4
(GW 30.000 €)
360,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
820,00 €
c) Stammkapital 25.000 €,
mit Musterprotokoll5
(GW 25.000 €)
150,00 €
57,50 €
34,50 €
230,00 €
-
472,00 €
2. Gründung (Ein-Mann-GmbH)
a) Stammkapital 25.000 €,
keine Sacheinlage
(GW 30.000 €)
225,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 25.000 €,
mind. 1 Sacheinlage4
(GW 30.000 €)
360,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
820,00 €
c) Stammkapital 25.000 €,
mit Musterprotokoll5
(GW 25.000 €)
150,00 €
57,50 €
34,50 €
115,00 €
-
357,00 €
3. Gesellschafterwechsel
(GW 30.000 €)
105,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
62,50 €
482,50 €
4. Geschäftsführerwechsel
(GW 30.000 €)
105,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
-
420,00 €
5. Eintragung einer Zweigniederlassung (GW 30.000 €)
90,00 €
62,50 €
37,50 €


190,00 €
F. Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt)/
Die Gründungskosten sind von der Höhe des Stammkapitals und davon abhängig, ob das kostengünstigere Musterprotokoll oder ein individueller Gesellschaftsvertrag verwendet wird.
1. Gründung (mind. 2 Gesellschafter)






a) Stammkapital 1 €
(GW 30.000 €)
225,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 1 € mit Musterprotokoll5
(GW 1 €)
150,00 €
30,00 €
15,00 €
120,00 €
-
315,00 €
2. Gründung (Ein-Mann-Gesellschaft)






a) Stammkapital 1 €
(GW 30.000 €)
225,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 1 € mit Musterprotokoll5
(GW 1 €)
150,00 €
30,00 €
15,00 €
60,00 €
-
255,00 €
3. Gesellschafterwechsel
(GW 30.000 €)
105,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
62,50 €
482,50 €
4. Geschäftsführerwechsel (GW 30.000 €)
105,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
-
420,00 €
5. Eintragung einer Zweigniederlassung (GW 30.000 €)
90,00 €
62,50 €
37,50 €


190,00 €
Hinweise:
1 Für die die Bereitstellung von Registerdaten und Dokumenten zum Abruf, die zum Register eingereicht wurden, wird vom Registergericht zusätzlich eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von einem Drittel der gerichtlichen Eintragungs- oder Entgegennahmegebühr erhoben.
2 Bei der Erstellung von XML-Strukturdaten handelt es sich um die elektronische Aufbereitung von Informationen aus der Handelsregisteranmeldung für die automatisierte Weiterverarbeitung, so dass das Handelsregistergericht die Informationen automatisiert auslesen kann.
3 Die Erstellung der Gesellschafterliste ist ein Vollzugsgeschäft zum Gründungsvorgang. Nach Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Kostenverzeichnisses des Gerichts- und Notarkostengesetzes (KV-GNotKG) entsteht für die Erstellung der Gesellschafterliste eine Vollzugsgebühr. Der Geschäftswert für die Vollzugsgebühr richtet sich nach § 112 GNotKG. Danach ist der Geschäftswert für den Vollzug, der Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens. Das zugrunde liegende Beurkundungsverfahren ist bei der Erstellung der Gesellschafterliste der Gründungsvorgang (Gesellschaftsvertrag + Geschäftsführerbestellung), nicht aber die Handelsregisteranmeldung (Bormann/Diehn, GNotKG, Vorb. 2.2.1.1 KV, Rn. 12.). Der Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens ist nach § 35 Abs. 1 GNotKG die Summe der Werte aller Verfahrensgegenstände (Additionsprinzip). Der Geschäftswert des Gründungsvorgangs (und damit auch der Geschäftswert der Vollzugsgebühr) ist folglich die Summe der Werte der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Beurkundung der Geschäftsführerbestellung.
4 Bei der GmbH-Sachgründung erhebt der Notar zusätzlich Gebühren für den von ihm zu erstellenden Sachgründungsbericht.
5 Die Verwendung des Musterprotokolls beinhaltet den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste. Das Musterprotokoll kann nur bei einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendet werden. Von den Vorgaben des Musterprotokolls sollte nicht abgewichen werden, da sonst nicht die bei der Verwendung des Musterprotokolls günstigeren Notarkosten gelten. Für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft empfehlen wir daher dringendst die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages anstatt der Verwendung des Musterprotokolls, um dem individuellen Regelungsbedürfnis besser gerecht zu werden.
Gründungen unter Verwendung des Musterprotokolls sind ausschließlich als Bargründungen möglich. Die Bareinlage kann nicht durch eine Sacheinlage ersetzt werden.
Nicht in den Musterberechnungen enthalten sind Kosten für eine weitere Unterstützung bei bestimmten Formulierungen durch den Notar und für die Inanspruchnahme besonderer Beratungsleistungen bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages. Hinzukommen kann auch eine Betreuungsgebühr, wenn die Einreichung der Versicherung über die Einzahlung des Stammkapitals gem. § 8 Abs. 2 GmbHG bei der Gründung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt) vom Zugang eines Einzahlungsnachweises bei dem Notar abhängig gemacht werden soll.
Die angegebenen Notarkosten verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Mit freundlicher Unterstützung der IHK Berlin. Vielen Dank!