Recht und Steuern

Gebühren des Handelsregisterverfahrens

Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK Koblenz – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

 
                                                                                  
Handelsregister*
Notar:
Anmeldung
Notar:
Erzeugung XML-Datei**
Gesamtkosten ca.
A. Einzelkaufmann (e.K.)
1. Erstanmeldung
(Geschäftswert, GW, 30.000 €)
70,00 €
62,50 €
37,50 €
170,00 €
2. Eintragung einer ersten Zweigniederlassung (GW 30.000 €)
40,00 €
62,50 €
37,50 €
140,00 €
3. Eintragung einer weiteren Zweigniederlassung (GW 30.000 €)
40,00 €
62,50 €
37,50 €
140,00 €
B. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
1. Gründung (ohne Grundstück)
a) zwei Gesellschafter (GW 45.000 €)
100,00 €
77,50 €
46,50 €
224,00 €
b) drei Gesellschafter (GW 60.000 €)
100,00 €
96,00 €
57,60 €
253,60 €
c) vier Gesellschafter (GW 75.000 €)
140,00 €
109,50 €
65,70 €
315,20 €
d) fünf Gesellschafter (GW 90.000 €)
180,00 €
123,00 €
73,80 €
376,80 €
2. Gesellschafterwechsel
Wechsel von ein oder zwei Gesellschaftern (GW 30.000 €)
60,00 €
62,50 €
37,50 €
160,00 €
C. Kommanditgesellschaft (KG)
Gründung (ohne Grundstück)
1. zwei Gesellschafter; davon ein Kommanditist, Einlage 5.000 € (GW 35.000 €)
100,00 €
67,50 €
40,50 €
208,00 €
2. zwei Gesellschafter; davon ein Kommanditist, Einlage 10.000 € (GW 40.000 €)
100,00 €
72,50 €
43,50 €
216,00 €
3. zwei Gesellschafter; davon ein Kommanditist, Einlage 25.000 € (GW 55.000 €)
100,00 €
96,00 €
57,60 €
253,60 €
 
D. Einzelprokura (Eintragung, Änderung, Erlöschen)(GW 30.000 €)
40,00 €
62,50 €
37,50 €
140,00 €
 
 
 
Notar:
Notar:
Notar:
Notar:
 
 
Handelsregister
Handels-register- Anmeldung*
Erzeugung XML-Datei**
Beurkundung Gesellschafter-vertrag und Beurkundung Geschäftsführer-bestellung
Erstellung Gesellschaf-terliste***
Gesamt-kosten ca.
E. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1. Gründung (mind. 2 Gesellschafter)
a) Stammkapital 25.000€, keine Sacheinlage
(GW 30.000 €)
150,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 25.000€, mind. 1 Sacheinlage****
(GW 30.000 €)
240,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
820,00 €
c) Stammkapital 25.000€, mit Musterprotokoll******
(GW 25.000 €)
150,00 €
57,50 €
34,50 €
230,00 €
-
472,00 €
2. Gründung (Ein-Mann-GmbH)
a) Stammkapital 25.000€, keine Sacheinlage
(GW 30.000 €)
150,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 25.000 €, mind. 1 Sacheinlage**** (GW 30.000 €)
240,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
820,00 €
c) Stammkapital 25.000 €, mit Musterprotokoll*****
(GW 25.000 €)
150,00 €
57,50 €
34,50 €
115,00 €
-
357,00 €
3. Gesellschafterwechsel (GW 30.000 €)
70,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
62,50 €
482,50 €
4. Geschäftsführerwechsel (GW 30.000 €)
70,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
-
420,00 €
F. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG (haftungsbeschränkt)
Die Gründungskosten sind von der Höhe des Stammkapitals und davon abhängig, ob das kostengünstigere Musterprotokoll oder ein individueller Gesellschaftsvertrag verwendet wird.
1. Gründung (mind. 2 Gesellschafter)
 
 
 
 
 
 
a) Stammkapital 1 € (GW 30.000 €)
150,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 1 € mit Musterprotokoll***** ( GW 1 €)
150,00 €
30,00 €
15,00 €
120,00 €
-
315,00 €
2. Gründung (Ein-Mann-Gesellschaft)
 
 
 
 
 
 
a) Stammkapital 1 € (GW 30.000 €)
150,00 €
62,50 €
37,50 €
384,00 €
96,00 €
730,00 €
b) Stammkapital 1 € mit Musterprotokoll***** (GW 1 €)
150,00 €
30,00 €
15,00 €
60,00 €
-
255,00 €
3. Gesellschafterwechsel (GW 30.000 €)
70,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
62,50 €
482,50 €
4. Geschäftsführerwechsel (GW 30.000 €)
70,00 €
62,50 €
37,50 €
250,00 €
-
420,00 €
 
Hinweise:
*Die Veröffentlichung der Handelsregistereintragung im elektronischen Bundesanzeiger von Amts wegen kostet zusätzlich 1 Euro pro Eintragung.
**Bei der Erstellung von XML-Strukturdaten handelt es sich um die elektronische Aufbereitung von Informationen aus der Handelsregisteranmeldung für die automatisierte Weiterverarbeitung, so dass das Handelsregistergericht die Informationen automatisiert auslesen kann.
*** Die Erstellung der Gesellschafterliste ist ein Vollzugsgeschäft zum Gründungsvorgang. Nach Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KV entsteht für die Erstellung der Gesellschafterliste eine Vollzugsgebühr. Der Geschäftswert für die Vollzugsgebühr richtet sich nach § 112 GNotKG. Danach ist der Geschäftswert für den Vollzug der Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens. Das zugrunde liegende Beurkundungsverfahren ist bei der Erstellung der Gesellschafterliste der Gründungsvorgang (Gesellschaftsvertrag + Geschäftsführerbestellung), nicht aber die Handelsregisteranmeldung (Bormann/Diehn, GNotKG, Vorb. 2.2.1.1 KV, Rn. 12.). Der Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens ist nach § 35 Abs. 1 GNotKG die Summe der Werte aller Verfahrensgegenstände (Additionsprinzip).
Der Geschäftswert des Gründungsvorgangs (und damit auch der Geschäftswert der Vollzugsgebühr) ist folglich die Summe der Werte der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Beurkundung der Geschäftsführerbestellung.
****Bei der GmbH-Sachgründung erhebt der Notar zusätzlich Gebühren für den von ihm zu erstellenden Sachgründungsbericht.
*****Die Verwendung des Musterprotokolls bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beinhaltet den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste. Das Musterprotokoll kann nur bei einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendet werden. Von den Vorgaben des Musterprotokolls sollte nicht abgewichen werden, da sonst nicht die bei der Verwendung des Musterprotokolls günstigeren Notarkosten gelten. Für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft empfehlen wir daher die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrages anstatt der Verwendung des Musterprotokolls, um dem individuellen Regelungsbedürfnis besser gerecht zu werden.
Bei sämtlichen UG-Gründungen sowie bei GmbH-Gründungen unter Verwendung des Musterprotokolls ist darauf hinzuweisen, dass diese jeweils ausschließlich als Bargründungen möglich sind. Die Bareinlage kann nicht durch eine Sacheinlage ersetzt werden.
Nicht in den Musterberechnungen enthalten sind Kosten für eine weitere Unterstützung bei bestimmten Formulierungen durch den Notar und für die Inanspruchnahme besonderer Beratungsleistungen bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages. Hinzukommen kann auch eine Betreuuungsgebühr, wenn die Einreichung der Versicherung über die Einzahlung des Stammkapitals gem. § 8 Abs. 2 GmbHG bei der Gründung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt) vom Zugang eines Einzahlungsnachweises bei dem Notar abhängig gemacht werden soll.
Die angegebenen Notarkosten verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.