Nr. 6475270
US-Außenwirtschaft

Trumps Handelspolitik im Fokus

Die US‑Administration unter Donald J. Trump hat erneut Strafzölle auf Aluminium und Stahl sowie weitere sektorale Zölle auf Kfz‑Teile und Lkw‑Teile verhängt. Unter anderem wurden auch Zölle auf Kupferimporte aus der EU eingeführt – eine Maßnahme, die bereits während seiner ersten Amtszeit erhebliche Spannungen im Welthandel ausgelöst hatte.
Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), warnt vor den weitreichenden Folgen solcher Schritte: „Höhere Zölle verteuern nicht nur deutsche Importgüter in den USA, sondern schwächen ganze Wertschöpfungsketten.“
Für Waren aus der Europäischen Union fällt seit dem 24. Februar 2026 mit wenigen Ausnahmen neben dem bisher geltenden Meistbegünstigungszollsatz ein zusätzlicher Zollsatz von 10 % an. Ausgenommen sind Waren, die bereits anteilig den sektoralen Zöllen zugerechnet werden, sowie jene Ausnahmen, die aus dem USA‑EU‑Deal seit dem 1. September 2025 gelten.
Section 301 Trade Act of 1974

Die USA haben ihre Zollregelungen erneut angepasst und den bisherigen globalen Zuschlag durch neue länderspezifische Section-301-Zölle ersetzt. Für Waren aus der Europäischen Union gilt grundsätzlich ein Gesamtzollniveau von zehn Prozent, wobei zahlreiche allgemeine und sektorale Ausnahmen bestehen.

Rückerstattung US-Zölle

Die US-Zollbehörde CBP hat näher erläutert, wie die Rückerstattung bestimmter IEEPA-Zusatzzölle künftig technisch umgesetzt werden soll. Kernstück ist das neue CAPE-Verfahren im US-Zollsystem ACE, über das Anträge erfasst, geprüft, neu berechnet und Erstattungen elektronisch ausgezahlt werden sollen. Die Einführung ist stufenweise geplant, sodass zunächst nicht alle Fallkonstellationen erfasst werden.

EU-USA Handelsvereinbarung

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Zollvergünstigungen für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA. Die Regelungen betreffen insbesondere Zollfreiheit, Zollkontingente sowie besondere Anforderungen an Ursprungs- und Direktbeförderungsnachweise.

US-Zollpolitik

Nach der Entscheidung des US Supreme Court vom 20. Februar 2026 wurden die auf IEEPA gestützten Zusatzzölle beendet. An ihre Stelle trat zum 24. Februar 2026 ein befristeter globaler Zusatzzoll von 10 % auf Grundlage von Section 122 des Trade Act of 1974.

Überblick

Hier stellen wir Ihnen eine Orientierungshilfe zur Nachweisführung des Schmelz- und Gusslandes für Aluminium, Stahl und Kupfer zur Verfügung.

Section 232 Trade Expansion Act

Mit dem Amtsantritt von Donald Trump hat die US-Administration warenspezifische Zusatzzölle verhängt bzw. angekündigt.

Neue Perspektiven trotz Handelsrisiken

Ein Handelsrahmenabkommen zwischen EU und USA soll höhere Zölle abwenden. Viele Details bleiben jedoch offen. Die Unsicherheit für Unternehmen bleibt bestehen.

US-Zollpolitik

Die US-Zollbehörde CBP führt zum 24. Juli 2026 ein neues informelles Einfuhrverfahren für internationale Postsendungen mit einem Warenwert von bis zu 2.500 US-Dollar ein. Die bisherige De-minimis-Zollbefreiung für Sendungen bis 800 US-Dollar ist ausgesetzt.

Zollregelungen

Die AHK USA - New York bietet mit ihrem entgeltlichen Beratungsservice ein Unterstützungsangebot für deutsche Unternehmen. Im Fokus stehen individuelle Auskünfte zu den Sonderzöllen – insbesondere im Zusammenhang mit Section 232-, Section 301- und IEEPA-Zöllen.

Andrea Wedig

International (Geschäftsbereich Unternehmensservice)