EU-USA Handelsdeal
Politische Einigung
Nach monatelangen Spannungen, Strafzöllen und Drohungen weiterer Eskalationen haben sich die Europäische Union und die USA am 27. Juli 2025 auf eine politische Einigung im Zoll- und Handelsbereich verständigt. Ziel ist es, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen wieder auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Eine weitere unverbindliche Konkretisierung hat am 21. August 2025 stattgefunden.
Einheitlicher US-Zollsatz von 15 % für EU-Exporte
Kernstück des Abkommens ist die Einführung eines pauschalen US-Zollsatzes von 15 % auf nahezu alle EU-Warenimporte. Dieser rundet die zuvor geltenden MFN-Zölle auf 15% auf. Liegt der bisherige MFN-Satz jedoch über 15 %, gilt weiterhin dieser höhere Satz und nicht die 15 %. Die Maßnahme ist seid dem 7. August 2025 in Kraft.
Autozölle
Die USA wollen die Section-232-Zölle auf Fahrzeuge und -teile aus der EU absenken. Bei einem MFN-Zollsatz ab 15 % soll kein zusätzlicher Zoll mehr erhoben werden, bei niedrigeren Sätzen gilt ein kombinierter Zoll von 15 %. Inkrafttreten soll die Regelung ab dem Monatsanfang, in dem die EU ihren Gesetzesvorschlag einbringt.
Ausnahmen vom Basiszollsatz von 15%
Vorgesehen ist, dass bestimmte Waren künftig (ab dem 1. September 2025) allein mit dem regulären MFN-Satz belegt werden, darunter Kork und andere schwer verfügbare Rohstoffe, Luftfahrzeuge und -teile sowie generische Pharmazeutika einschließlich Wirk- und Vorstoffe.
Keine Entlastung bei Stahl, Aluminium und Kupfer – aber Quotenlösung geplant
Die bestehenden US-Sonderzölle von 50 % auf Stahl, Aluminium und Kupfer bleiben zunächst in Kraft (vgl. Weitere Maßnahmen). Laut EU-Kommission sollen diese Sektoren künftig über tarifbasierte Quoten (TRQs) geregelt werden. Die US-Seite hat dies bislang nicht bestätigt.
Konkretisierung des Deals
Die Europäische Union hat am 28. August 2025 zwei Gesetzesentwürfe eingebracht, die auf der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA beruhen. Mit der Einbringung wurde die Frist gewahrt, sodass eine Rückzahlung der seit dem 1. August 2025 erhobenen, über 15 % hinausgehenden Zusatzzölle auf Fahrzeugteile und Fahrzeuge ermöglicht werden kann.
Dem Entwurf wurden drei Anhänge beigefügt: Anhang I enthält Zolltarifnummern für Industrieerzeugnisse, deren Zölle – sofern der Entwurf die Zustimmung des Rates sowie des Europäischen Parlaments erhält – auf 0 % gesenkt werden sollen. Für bestimmte Agrar- und Fischereierzeugnisse aus den USA (Anhang III) sind Zollkontingente vorgesehen.
Bis zur Einführung spezieller Präferenzursprungsregeln gemäß Artikel 64 Absätze 2 und 3 des Zollkodexes richtet sich die Bestimmung des Ursprungs der Waren nach Artikel 59 des Zollkodex.
Anmerkung: Der Entwurf, der noch der Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments bedarf, stellt zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen verbindlichen Rechtsakt dar.
Weitere Maßnahmen
Die EU beabsichtigt, alle Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und US-Agrar- sowie Seafood-Produkten besseren Marktzugang zu gewähren. Die USA kündigen an, künftige Zölle auf Pharmazeutika, Halbleiter und Holzprodukte aus der EU auf maximal 15 % zu begrenzen.
Beide Seiten wollen neue Ursprungsregeln aushandeln, damit die Vorteile nur echten EU- oder US-Ursprungswaren zugutekommen.
Geplant ist eine engere Zusammenarbeit bei der Sicherung von Lieferketten, bei Exportkontrollen, im Umgang mit kritischen Mineralien sowie bei Investitionsprüfungen. Auch ein gemeinsames Vorgehen gegen Zoll- und Sanktionsumgehungen ist vorgesehen.
Die Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz befragten ihre Mitgliedsunternehmen in einer Blitzumfrage zu ihrer möglichen Betroffenheit zu der sich abzeichnenden US-Handelspolitik von Donald Trump.