Warenspezifische Zusatzzölle
Mit dem Amtsantritt von Donald Trump hat die US-Administration warenspezifische Zusatzzölle verhängt bzw. angekündigt.
Die warenspezifischen Zusatzzölle beruhen auf einer anderen gesetzlichen Grundlage als die sogenannten „reziproken“ Zusatzzölle.
Zur einfachen Bestimmung eines gegebenenfalls anfallenden Zusatzzolls empfiehlt sich die Nutzung der EU-Webseite „Access2Markets“.
Dort erhält man nach Eingabe des HS-Codes, des Exportlands sowie des Bestimmungslands einen tagesaktuellen Überblick über die geltenden handelspolitischen Maßnahmen.
Aluminium und Aluminium-Derivate
Mit Inkrafttreten der Proclamation 10895 hat die US-Regierung die bislang für bestimmte Staaten geltenden Ausnahmen bei Zusatzzöllen auf Aluminiumprodukte aufgehoben. Ab sofort werden für Aluminium und Aluminium-Derivate Zusatzzölle in Höhe von 50 % erhoben. Diese Maßnahme ist am 12. März 2025 in Kraft getreten und am 4. Juni 2025 wurde die Zusatzzollhöhe von 25 % auf 50 % angepasst.
Der Aluminiumanteil der betroffenen Aluminiumprodukte unterliegen somit zusätzlich zum regulären, bisher geltenden Zollsatz einem Zusatzzoll von 50 %.
Ab dem 28. Juni 2025 sind das primäre und sekundäre Schmelzland sowie das letzte Gussland anzugeben. Fehlen diese Angaben, wird ein Zollsatz von 200 % auf den Aluminiumanteil der betroffenen Aluminiumderivate erhoben.
Obwohl im Vorfeld Gespräche mit internationalen Handelspartnern, insbesondere mit der Europäischen Union (EU), geführt wurden, bestehen bislang keine umfassenden Ausnahmeregelungen für die EU. Für Waren aus dem Vereinigten Königreich ist ein reduzierter Zusatzzollsatz von 25 % verhängt worden.
Sonderregelungen gelten für Aluminium, das in den USA geschmolzen und gegossen wurde.
Stahl und Stahl-Derivate
Mit Inkrafttreten der Proclamation 10896 hat die US-Regierung auch die Ausnahmen für bestimmte Staaten im Bereich Stahlprodukte aufgehoben. Ab sofort gelten für Stahl und Stahl-Derivate Zusatzzölle in Höhe von 50%. Diese Regelung trat ebenfalls am 12. März 2025 in Kraft und am 4. Juni 2025 wurde die Zusatzzollhöhe von 25 % auf 50 % angepasst..
Der Stahlanteil der betroffenen Stahlprodukte unterliegen damit zusätzlich zum regulären Zollsatz einem Zusatzzoll von 50 %.
Trotz vorausgegangener Verhandlungen mit internationalen Handelspartnern, insbesondere mit der EU, bestehen auch hier bislang keine umfassenden Ausnahmeregelungen.
Sonderregelungen gelten für Stahl, das in den USA geschmolzen und gegossen wurde.
Autoimporte
Seit dem 3. April 2025 bzw. 3. Mai 2025 erhebt die US-Regierung auf Grundlage der Proklamation 10908 einen Zusatzzoll in Höhe von 25 % auf bestimmte Importe von Automobilen und Fahrzeugteilen.
Von den Maßnahmen betroffen sind sämtliche Importe von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen – darunter Limousinen, SUVs, Crossover-Modelle, Minivans, Cargo Vans, leichte Lkw sowie die in der Rechtsvorschrift benannten Fahrzeugteile.
Verhältnis der warenspezifischen Zusatzzölle zueinander
Im Rahmen der Executive Order 14289 wurde eine klare Prioritätenregelung für die Anwendung warenspezifischer Zusatzzölle eingeführt, die insbesondere für die Importe von Fahrzeugteilen, Aluminium und Stahl relevant ist.
An erster Stelle steht der Zusatzzoll auf Automobile und Fahrzeugteile gemäß Section 232 („232 Auto/Auto Parts“). Dieser besitzt die höchste Priorität. Sobald ein Artikel unter diese Regelung fällt, sind keine weiteren warenspezifischen Zusatzzölle – insbesondere auf Aluminium oder Stahl – auf denselben Artikel anwendbar. Der Zusatzzoll auf Auto(teile) schließt somit alle nachrangigen Maßnahmen, die im Rahmen von Section 232 erlassen wurden, aus.
Nur wenn der Zusatzzoll auf Fahrzeugteile nicht greift, kommen die Zölle auf Aluminium und Stahl gemäß Section 232 zur Anwendung. Dabei ist zu beachten, dass Aluminium- und Stahlzölle parallel erhoben werden können, sofern ein Produkt beide Materialkomponenten enthält und die Waren im jeweiligen Anwendungsbereich der betreffenden Maßnahmen liegen.
Pharmazeutika und Halbleiter - mögliche Zölle
Neben den möglichen Autozöllen plant die US-Administration auch Zölle auf Pharmazeutika und Halbleiter. Präsident Trump hat angekündigt, ebenfalls Zölle in Höhe von 25 Prozent auf diese Produkte zu erheben. Eine detaillierte Ausgestaltung dieser Pläne liegt derzeit noch nicht vor.
Sollte es jedoch zu einer Umsetzung kommen, könnten insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Pharmaindustrie und Elektronik erheblich betroffen sein.
Wir verfolgen die Entwicklungen genau und werden Sie über weitere Schritte der US-Administration informieren.
Mehrwertsteuerproblematik
Die US-Administration plant eine umfassende Überprüfung, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß die Mehrwertsteuerregelungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten den Handel mit den USA benachteiligen. Auch wenn es sich hierbei nicht um einen Zoll handelt, könnten daraus neue Handelsbarrieren oder zusätzliche Maßnahmen entstehen, die langfristige Auswirkungen auf den bestehenden Handel haben. Eine Konkretisierung der Pläne wird innerhalb der nächsten 180 Tage erwartet.
Prüfschema US-Zusatzzölle
Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Prüfschema zur Verfügung, mit dem Sie nachvollziehen können, wie hoch der zusätzliche Zollsatz für ein Produkt mit Ursprung in der EU ausfällt.
Alternativ bietet die Webseite der Europäischen Union eine benutzerfreundliche Oberfläche, auf der die geltenden Zollsätze für spezifische Produkte übersichtlich dargestellt werden.