Warenspezifische Zusatzzölle

Mit dem Amtsantritt von Donald Trump hat die US-Administration warenspezifische Zusatzzölle verhängt bzw. angekündigt.
Die warenspezifischen Zusatzzölle beruhen auf einer anderen gesetzlichen Grundlage als die sogenannten „reziproken“ Zusatzzölle.
Zur einfachen Bestimmung eines gegebenenfalls anfallenden Zusatzzolls empfiehlt sich die Nutzung der EU-Webseite „Access2Markets“.
Dort erhält man nach Eingabe des HS-Codes, des Exportlands sowie des Bestimmungslands einen tagesaktuellen Überblick über die geltenden handelspolitischen Maßnahmen.

Aluminium und Aluminium-Derivate

Mit Inkrafttreten der Proclamation 10895 hat die US-Regierung die bislang für bestimmte Staaten geltenden Ausnahmen bei Zusatzzöllen auf Aluminiumprodukte aufgehoben. Ab sofort werden für Aluminium und Aluminium-Derivate Zusatzzölle in Höhe von 50 % erhoben. Diese Maßnahme ist am 12. März 2025 in Kraft getreten und am 4. Juni 2025 wurde die Zusatzzollhöhe von 25 % auf 50 % angepasst.
Der Aluminiumanteil der betroffenen Aluminiumprodukte unterliegen somit zusätzlich zum regulären, bisher geltenden Zollsatz einem Zusatzzoll von 50 %.
Ab dem 28. Juni 2025 sind das primäre und sekundäre Schmelzland sowie das letzte Gussland anzugeben. Fehlen diese Angaben, wird ein Zollsatz von 200 % auf den Aluminiumanteil der betroffenen Aluminiumderivate erhoben.
Obwohl im Vorfeld Gespräche mit internationalen Handelspartnern, insbesondere mit der Europäischen Union (EU), geführt wurden, bestehen bislang keine umfassenden Ausnahmeregelungen für die EU. Für Waren aus dem Vereinigten Königreich ist ein reduzierter Zusatzzollsatz von 25 % verhängt worden.
Sonderregelungen gelten für Aluminium, das in den USA geschmolzen und gegossen wurde.

Stahl und Stahl-Derivate

Mit Inkrafttreten der Proclamation 10896 hat die US-Regierung auch die Ausnahmen für bestimmte Staaten im Bereich Stahlprodukte aufgehoben. Ab sofort gelten für Stahl und Stahl-Derivate Zusatzzölle in Höhe von 50%. Diese Regelung trat ebenfalls am 12. März 2025 in Kraft und am 4. Juni 2025 wurde die Zusatzzollhöhe von 25 % auf 50 % angepasst..
Der Stahlanteil der betroffenen Stahlprodukte unterliegen damit zusätzlich zum regulären Zollsatz einem Zusatzzoll von 50 %.
Trotz vorausgegangener Verhandlungen mit internationalen Handelspartnern, insbesondere mit der EU, bestehen auch hier bislang keine umfassenden Ausnahmeregelungen.
Sonderregelungen gelten für Stahl, das in den USA geschmolzen und gegossen wurde.

Auto und Autoteile

Seit dem 3. April 2025 bzw. 3. Mai 2025 erhebt die US-Regierung auf Grundlage der Proklamation 10908 einen Zusatzzoll in Höhe von 25 % auf bestimmte Importe von Automobilen und Fahrzeugteilen.

Änderungen bei Automobilen und Autoteilen aus der Europäischen Union und Japan

Die Section 232-Zölle auf Automobile (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge) sowie Autoteile aus EU-Mitgliedsstaaten wurden wie folgt angepasst:
  • Für Automobil(teile) aus der EU mit einem regulären Column 1-Zollsatz (MFN-Satz) von mindestens 15 % gilt ein zusätzlicher Section 232-Zollsatz von 0 %.
  • Für Automobil(teile) mit einem regulären Column 1-Zollsatz (MFN-Satz) von weniger als 15 % beträgt der kombinierte Zollsatz (Column 1/MFN-Satz + Section 232) insgesamt 15 %.
Für Einfuhren, die seit dem 1. August 2025 zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager entnommen wurden, sind bereits abgegebene Anmeldungen entsprechend zu korrigieren. Für Eintragungen innerhalb der letzten zehn Tage ist eine Korrektur vor Einziehung der Zölle vorzunehmen. Für unliquidierte Einfuhren, bei denen bereits Zölle hinterlegt wurden, kann eine Post Summary Correction (PSC) zur Erstattung eingereicht werden. Bei liquidierten Einfuhren kann ein Protest nach 19 U.S.C. 1514 innerhalb von 180 Tagen ab Liquidation erfolgen.

Halbfertige Kupferprodukte und Kupferderivate

Mit Inkrafttreten der Präsidialproklamation „Adjusting Imports of Copper into the United States“ hat die US-Regierung zum 1. August 2025 zusätzliche Zölle in Höhe von 50% auf den Kupferanteil bestimmter Waren eingeführt. Diese Zusatzzölle werden zusätzlich zum regulären Zollsatz nach dem Harmonisierten Zolltarif der Vereinigten Staaten (HTSUS) erhoben.
Der Nicht-Kupferanteil dieser Produkte unterliegt weiterhin sämtlichen bestehenden Einfuhrabgaben – darunter reziproke Zusatzzölle (gemäß IEEPA) sowie gegebenenfalls Ausgleichszölle (CVD) und Antidumpingzölle (AD).
Fällt ein Produkt gleichzeitig unter die Section 232-Zölle auf Automobile und Autoteile gemäß der Präsidialproklamation 10908 vom 26. März 2025, entfällt die Anwendung der Kupferzölle vollständig. In diesem Fall finden ausschließlich die Vorgaben zu den fahrzeugspezifischen Zusatzzölle der Proklamation 10908 Anwendung.

Holz und bestimmte Möbel aus Holz

Ab dem 14. Oktober 2025 gelten in den USA Zusatzzölle auf Holzprodukte. Für Nadelholz und Schnittholz wird ein Zoll von 10 Prozent fällig. Gepolsterte Holzwaren (z. B. bestimmte Möbelrahmen) werden zunächst mit 25 Prozent belegt; ab dem 1. Januar 2026 steigt der Satz auf 30 Prozent. Für Küchenschränke und Waschtische – auch für einzelne Teile davon – gilt ab dem 14. Oktober ein Zoll von 25 Prozent, der zum 1. Januar 2026 auf 50 Prozent erhöht wird.
Es gibt Sonderregeln für einzelne Regionen: Für das Vereinigte Königreich darf der Zoll höchstens 10 Prozent betragen. Für die Europäische Union und Japan gilt eine Obergrenze von 15 Prozent insgesamt (einschließlich des normalen Einfuhrzolls (MFN-Zollsatz). Für alle anderen Länder gelten die vollen Sätze, es sei denn, es werden noch besondere Abkommen ausgehandelt.
Die genauen Zolltarifnummern (HTSUS-Codes) der betroffenen Produkte sind im Annex I der Proklamation („Lumber and Timber 232 Annex“) aufgeführt. Dort lässt sich für jedes einzelne Produkt die entsprechende Tarifnummer nachschlagen.
Die US-Regierung behält sich vor, die Regelungen später auszuweiten, zum Beispiel auch auf Hartholz. Bis spätestens 1. Oktober 2026 soll geprüft werden, ob weitere Maßnahmen nötig sind oder ob Zollerhöhungen wieder zurückgenommen werden können.

Verhältnis der warenspezifischen Zusatzzölle zueinander

Im Rahmen der Executive Order 14289 wurde eine klare Prioritätenregelung für die Anwendung warenspezifischer Zusatzzölle eingeführt, die insbesondere für die Importe von Fahrzeugteilen, Aluminium und Stahl relevant ist.
An erster Stelle steht der Zusatzzoll auf Automobile und Fahrzeugteile gemäß Section 232 („232 Auto/Auto Parts“). Dieser besitzt die höchste Priorität. Sobald ein Artikel unter diese Regelung fällt, sind keine weiteren warenspezifischen Zusatzzölle – insbesondere auf Aluminium, Stahl und Kupfer– auf denselben Artikel anwendbar. Der Zusatzzoll auf Auto(teile) schließt somit alle nachrangigen Maßnahmen, die im Rahmen von Section 232 erlassen wurden, aus.
Nur wenn der Zusatzzoll auf Fahrzeugteile nicht greift, kommen die Zölle auf Aluminium und Stahl gemäß Section 232 zur Anwendung. Dabei ist zu beachten, dass Aluminium- und Stahlzölle parallel erhoben werden können, sofern ein Produkt beide Materialkomponenten enthält und die Waren im jeweiligen Anwendungsbereich der betreffenden Maßnahmen liegen.

Mögliche weitere warenspezifische Zusatzzölle

Die US-Administration hat im Rahmen von Section 232 des Trade Expansion Act of 1962 Untersuchungen gegen Robotik und Industriemaschinen, persönliche Schutzausrüstung (PSA), medizinisches Verbrauchsmaterial sowie medizinische Ausrüstung eingeleitet. Darüber hinaus laufen Verfahren zu folgenden Bereichen: Halbleiter und Halbleiterfertigungsanlagen, Pharmazeutika und pharmazeutische Wirkstoffe, Lastkraftwagen, verarbeitete kritische Mineralien und deren Derivate, Verkehrsflugzeuge und Triebwerke, Polysilizium und dessen Derivate, unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) einschließlich Teile und Komponenten sowie Windkraftanlagen.
Nach Abschluss dieser Untersuchungen könnten auf die genannten Produkte zusätzliche Zölle erhoben werden.

Mehrwertsteuerproblematik

Die US-Administration plant eine umfassende Überprüfung, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß die Mehrwertsteuerregelungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten den Handel mit den USA benachteiligen. Auch wenn es sich hierbei nicht um einen Zoll handelt, könnten daraus neue Handelsbarrieren oder zusätzliche Maßnahmen entstehen, die langfristige Auswirkungen auf den bestehenden Handel haben. Eine Konkretisierung der Pläne wird innerhalb der nächsten 180 Tage erwartet.

Prüfschema US-Zusatzzölle

Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Prüfschema zur Verfügung, mit dem Sie nachvollziehen können, wie hoch der zusätzliche Zollsatz für ein Produkt mit Ursprung in der EU ausfällt.
Alternativ bietet die Webseite der Europäischen Union eine benutzerfreundliche Oberfläche, auf der die geltenden Zollsätze für spezifische Produkte übersichtlich dargestellt werden.