USA erheben neuen Basiszollsatz auf EU-Importe
Seit dem 7. August 2025 erheben die Vereinigten Staaten auf zahlreiche Importe aus der Europäischen Union einen neuen Basiszollsatz von 15 %. Grundlage ist eine Executive Order zur weiteren Anpassung der reziproken Zollsätze, die am 7. August 2025 um 12:01 Uhr EDT in Kraft getreten ist.
Wer ist betroffen?
Die neuen ad valorem-Zölle gelten für Importe aus zahlreichen Ländern – darunter auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Für Waren mit Ursprung in der EU gibt es keinen einheitlichen Pauschalzollsatz. Stattdessen richtet sich die Zollbehandlung nach dem bestehenden US-Zolltarif gemäß der Harmonisierten Zolltarifliste der Vereinigten Staaten (HTSUS), Spalte 1 – Column 1 General Duty Rate (MFN-Zollsatz):
- Liegt der derzeitige Zollsatz unter 15 %, wird ein zusätzlicher Zoll in Höhe der Differenz erhoben, sodass der kombinierte Gesamtzollsatz exakt 15 % beträgt.
Beispiel: Für ein deutsches Maschinenbauteil mit einem bestehenden Zollsatz von 4 % erhebt die US-Zollbehörde zusätzlich 11 % – ergibt zusammen 15 %. - Liegt der bestehende Zollsatz bereits bei 15 % oder darüber, wird kein weiterer Aufschlag erhoben.
→ In diesem Fall behält das Produkt seinen bisherigen MFN-Zollsatz bei.
Grundsatz und Ausnahmen
Der von der US-Regierung eingeführte Basiszollsatz für die EU unterscheidet sich in seiner Struktur und Berechnung von den sogenannten reziproken Zusatzzöllen, die die USA gegen andere Staaten verhängt haben. Der neue Basiszollsatz wird zusätzlich zu bestehenden Abgaben und Gebühren erhoben.
Grundsätzlich gilt: Die neuen Zölle werden auf alle Waren mit Ursprung in der Europäischen Union angewendet, sofern keine ausdrücklich benannte Ausnahme besteht.
Ausnahmen gelten für folgende Produktgruppen:
- Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte, einschließlich ihrer Anteile in abgeleiteten Erzeugnissen (sogenannte Derivate) (vgl. „Weitere Maßnahmen“).
→ In diesen Fällen wird der Zoll anteilig berechnet:- 50 % auf den Metallanteil,
- 15 % auf den nichtmetallischen Wertanteil des Produkts.
- Automobile und Fahrzeugteile, die bereits unter bestehenden Sonderzöllen in Höhe von 25 % geführt werden (vgl. „Weitere Maßnahmen“).
- Bestimmte kritische Produktkategorien, insbesondere:
- Halbleiter,
- Pharmazeutische Erzeugnisse,
- Holzprodukte,
- Kritische Mineralien,
- Energie- und energienahe Produkte.
Zusätzliches Prüfschema für Unternehmen
Um betroffene Unternehmen bei der Einordnung der neuen Zollsätze zu unterstützen, stellen wir Ihnen ein Prüfschema zur Verfügung. Damit können Sie nachvollziehen, wie hoch der zusätzliche Zollsatz für ein Produkt mit Ursprung in der EU ausfällt – abhängig vom bestehenden US-Zollsatz und etwaigen Ausnahmen.
Alternativ bietet die Webseite der Europäischen Union eine benutzerfreundliche Oberfläche, auf der die geltenden Zollsätze für spezifische Produkte übersichtlich dargestellt werden.
Weitere Ausnahmen im Detail
Produkte mit mindestens 20 % US-Anteil
Produkte, die zu mindestens 20 % aus US-amerikanischen Materialien oder Wertschöpfung bestehen, sind teilweise von den neuen Zusatzzöllen ausgenommen.
→ In diesen Fällen wird nur der ausländische Anteil verzollt – der US-Anteil bleibt zollfrei.
→ In diesen Fällen wird nur der ausländische Anteil verzollt – der US-Anteil bleibt zollfrei.
Was gilt als „US-Anteil“?
Ein Bestandteil gilt als „US-Anteil“ (U.S. content), wenn er:
- vollständig in den USA gewonnen wurde,
- vollständig in den USA hergestellt wurde oder
- in den USA wesentlich weiterverarbeitet wurde (substantial transformation).
Das Vorliegen einer dieser Bedingungen genügt, damit der jeweilige Anteil als US-Ursprung gilt.
Sonderregelung für Kanada und Mexiko (USMCA)
Waren mit Ursprung in Kanada oder Mexiko können unter das USMCA-Freihandelsabkommen fallen.
→ In diesen Fällen kann eine Befreiung von den neuen Zusatzzöllen gelten – vorausgesetzt, die Produkte werden gemäß USMCA-Bestimmungen zollfrei eingeführt oder erfüllen besondere zollfreie Regelungen des US-Tarifs.
→ In diesen Fällen kann eine Befreiung von den neuen Zusatzzöllen gelten – vorausgesetzt, die Produkte werden gemäß USMCA-Bestimmungen zollfrei eingeführt oder erfüllen besondere zollfreie Regelungen des US-Tarifs.
Übergangsregelung
Für Waren, die sich bereits vor dem 7. August 2025 nachweislich auf dem letzten Transportweg in Richtung USA befinden (z. B. per Seefracht oder Luftfracht), gilt folgende Übergangsregel:
- Werden diese Waren bis spätestens 5. Oktober 2025, 12:01 Uhr EDT in die USA eingeführt, gelten noch die bisherigen Zollregelungen gemäß Executive Order 14257 (Reziproke Zölle).
- Erst bei einer späteren Einfuhr unterliegen auch diese Lieferungen der neuen Zollstruktur.
Sondervorschrift gegen Transshipment
Zur Verhinderung sogenannter Transshipment-Praktiken – also der Umladung von Waren über Drittstaaten zur Umgehung von Zöllen – gilt eine eigene Strafregelung:
- Wird eine Ware von den US-Zollbehörden (CBP) als transshipment-bedingt eingestuft, wird automatisch ein Strafzoll in Höhe von 40 % auf den Warenwert erhoben.
Zusätzliche Informationsquellen
US-Handelskommission: Die offizielle Website der United States International Trade Commission (USITC) stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der Sie die geltenden US-Zölle auf verschiedene Warengruppen einsehen können.