EU-Gegenmaßnahmen auf US-Zusatzzölle ausgesetzt
Am 14. April 2025 hat die EU Gegenzölle auf die US-Zusatzzölle auf Aluminium, Stahl, Fahrzeuge sowie länderspezifische „reziproke“ Zusatzzölle beschlossen und diese – analog zur Aussetzung der US-Zusatzzölle – für die kommenden 90 Tage vorläufig ausgesetzt. Der reziproke Basissatz der Zusatzzölle beträgt 10 %.
Sollte zwischen der EU und den USA bis dahin keine Einigung in handelspolitischen Fragen erzielt werden, treten ab dem 14. Juli 2025 Zusatzzölle in Höhe von 25 % auf die in den Anhängen II und III gelisteten Waren mit Ursprung in den USA in Kraft. Ab dem 1. Dezember 2025 gelten diese Zölle auch für Waren gemäß Anhang IV. Auch die in Anhang I aufgeführten Waren mit einem Zusatzzollsatz von 10 % bzw. 25 % sind bis zum 14. Juli 2025 von der Anwendung der Zölle ausgenommen.
Darüber hinaus wurden die bereits bestehenden, jedoch bis Mitte April ausgesetzten EU-Gegenzölle, die sich aus den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/886 und (EU) 2020/502 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 ergeben, ebenfalls bis zum 14. Juli 2025 erneut ausgesetzt.
Die EU-Kommission hat im Zuge der – derzeit lediglich angekündigten, aber ausgesetzten – Gegenzölle zwei zusätzliche Vorschläge für handelspolitische Maßnahmen veröffentlicht und zur öffentlichen Konsultation gestellt. Diese dienen als mögliche Reaktion auf die von den USA eingeführten Zusatzzölle.
Die Maßnahmen betreffen zum einen EU-Produkte, die in die USA exportiert werden, und zum anderen US-Produkte mit Ursprung in den Vereinigten Staaten.
Unternehmen und andere Stakeholder sind bis zum 10. Juni aufgerufen, sich aktiv an der Konsultation zu beteiligen und ihre Position einzubringen.