EU-Gegenmaßnahmen auf US-Zusatzzölle ausgesetzt
Die Europäische Union hat eine neue Durchführungsverordnung mit handelspolitischen Maßnahmen gegenüber den Vereinigten Staaten beschlossen – deren Anwendung jedoch vorerst ausgesetzt. Unternehmen sind damit aktuell nicht betroffen.
Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Zölle auf zahlreiche US-Waren, die – je nach Produktgruppe – zwischen wenigen Prozentpunkten und bis zu 30 Prozent betragen können (vgl. Anhang 1 bis 13).
Darüber hinaus enthält die Durchführungsverordnung ein Exportverbot für bestimmte EU-Waren in die USA (vgl. Anhang 14). Ausnahmen wären nur in klar begrenzten Fällen vorgesehen, etwa bei humanitären Lieferungen oder Notlagen im Bereich Gesundheit und Umwelt.
Solange die Durchführungsverordnung ausgesetzt bleibt, treten diese Regelungen nicht in Kraft.