Pandemie

Corona und der Außenhandel

Offene Grenzen - mit Einschränkungen (Aus- und Einreise)

Aktuell werden besonders viele Reisewarnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufen. Wegen hoher Infektionszahlen gilt für viele Drittstaaten, aber auch für Länder oder Regionen innerhalb der EU, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Das Robert-Koch-Institut aktualisiert regelmäßig die Liste der Risikogebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht. 
Bei der Einreise sind insbesondere die Meldepflichten, die Quarantänevorschriften sowie weitere Einreiseauflagen zu beachten. 
Re-open EU – Informationsportal – als Interaktive Internetseite und als App für Android- und iOS-Geräten – der Europäischen Kommission mit Echtzeitinformationen zur Situation an den ‎Grenzen, Reisebeschränkungen, Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wie Abstandsregeln und Tragen von Mundschutz sowie Tourismusdienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten. 

EU – Hinweis zur Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats 

Seit dem 1. Februar 2022 gelten neue Vorschriften zur Gültigkeit des Digitales COVID-Zertifikats, die einen obligatorischen Anerkennungszeitraum von 9 Monaten (270 Tagen) für Impfzertifikate vorsehen, die für Reisen in der EU verwendet werden. 

AHK-Hilfestellungen für Unternehmen 

Mit welchen Einschränkungen müssen Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern oder Warenlieferungen an den Grenzen weltweit rechnen? Können meine ausländischen Partner noch produzieren und liefern oder sind sie von Lockdowns betroffen? Welche Wirtschaftshilfen können Sie für Ihre Niederlassungen weltweit in Anspruch nehmen? Antworten auf diese und auf weitere aktuelle Fragen liefern Ihnen die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) weltweit.

Coronavirus und Verträge

Was tun, wenn Verträge zwischen deutschen Unternehmen und ihren ausländischen Geschäftspartnern nicht mehr wie vereinbart erfüllt werden können? Liegt bei der Pandemie ein Fall „höherer Gewalt" vor? Und wann ist eine Berufung auf „höhere Gewalt“ möglich? Die Länderberichte der GTAI zum Thema „Coronavirus und Verträge“ geben Interessierten – auf der Basis des jeweils nationalen Rechts - Antworten auf diese und weitere Fragen. 

Exportabsicherung

Nach wie vor übernimmt der Bund Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Exporte nach China und andere Coronavirus-Risikogebiete. Auch bestehender Deckungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen. Hermesdeckungen sichern sowohl Schäden in der Phase der Herstellung ab als auch, wenn eine Forderung nach Lieferung ausfällt. Informieren Sie sich am besten direkt auf dem Portal der Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland.
Exportkreditgarantien auf weitere Länder ausgeweitet
Ab sofort können Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. 
Ermöglicht wird dies durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27. März 2020, die Bestimmungen der sog. Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen. Die Kommission hat damit schnell und flexibel auf die Bitten mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, reagiert. Sie hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitnah und entschlossen zu reagieren, sollten sich private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie zurückziehen.
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes.

Import von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) 

Die EU-Kommission hat beschlossen, den Marktzugang zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu beschleunigen und die Überwachung zu vereinfachen. Informationen zum Inverkehrbringen von PSA sowie Coronatests finden Sie auf der Homepage des Zolls sowie auf der Homepage der IHK Ostthüringen zu Gera.

Aktuelle Informationen – weiterführende Links

Überblick: Maßnahmen der Länder zur Handelserleichterung in Coronazeiten
Zahlreiche Länder haben im Zuge der Corona-Pandemie Maßnahmen erlassen, die den Handel erschweren, aber auch erleichtern. Welche Maßnahmen jedoch erlassen wurden, ist nicht immer schnell und einfach herauszufinden. Mithilfe des Portals “Covid-19 Trade Facilitation Resource Repository” sollen Unternehmen zahlreiche Informationen gebündelt abrufen können. Dabei liegen Informationen zu Handelserleichterungsmaßnahmen in Form von Berichten, Internetseiten, Tools/Instrumenten und Studien der wichtigsten Interessengruppen bereit.  
Letzte Änderung: 6. Januar 2023