Pandemie
Corona und der Außenhandel
- Offene Grenzen - mit Einschränkungen (Aus- und Einreise)
- EU – Hinweis zur Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats
- Wirtschaftliche Auswirkungen auf Auslandsmärkte
- AHK-Hilfestellungen für Unternehmen
- Coronavirus und Verträge
- Exportabsicherung
- Import von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Aktuelle Informationen – weiterführende Links
Offene Grenzen - mit Einschränkungen (Aus- und Einreise)
Aktuell werden besonders viele Reisewarnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufen. Wegen hoher Infektionszahlen gilt für viele Drittstaaten, aber auch für Länder oder Regionen innerhalb der EU, Reisewarnungen des
Auswärtigen Amtes. Das
Robert-Koch-Institut aktualisiert regelmäßig die Liste der Risikogebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht.
Bei der Einreise sind insbesondere die
Meldepflichten, die Quarantänevorschriften sowie weitere Einreiseauflagen zu beachten.
Re-open EU – Informationsportal – als Interaktive Internetseite und als App für Android- und iOS-Geräten – der Europäischen Kommission mit Echtzeitinformationen zur Situation an den Grenzen, Reisebeschränkungen, Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wie Abstandsregeln und Tragen von Mundschutz sowie Tourismusdienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten.
EU – Hinweis zur Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats
Für das
digitale COVID-Zertifikat wurde ab 1. Februar 2022 eine neue Gültigkeitsdauer von 270 Tagen (ca. 9 Monate) für die Grundimmunisierung festgelegt. Damit wird ein klarer und verbindlicher Anerkennungszeitraum für die Impfzertifikate geschafften, sofern diese für Reisen innerhalb der EU genutzt werden. Ziel ist eine Harmonisierung der derzeit unterschiedlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat der Rat eine Empfehlung vorgelegt (25. Januar 2022), ab 1. Februar 2022 einen personenbezogenen Ansatz im EU-Reiseverkehr zu verfolgen (anstelle einer geographischen mit Risikogebieten). Damit sollen Personen mit gültigem EU-COVID-Zertifikat bei innereuropäischen Reisen keinen zusätzlichen Einschränkungen (wie Test- oder Quarantäneauflagen) unterliegen. Diese Empfehlung ist nicht verbindlich und bezieht sich auf einen Vorschlag der Kommission. Die oben genannte 270 Tage-Regelung gilt bisher noch nicht innerhalb Deutschlands (Stand 27. Januar 2022). Es wird jedoch zeitnah mit einer Übernahme der 270 Tage-Regelung in Deutschland gerechnet, voraussichtlich über die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder über einen dynamischen Verweis wie bei der Verkürzung des Genesenenstatus.
Informationen zu den aktuellen Bestimmungen in Deutschland sowie
FAQs zu Qurantäne- und Isolierungsregeln (DIHK)
Wirtschaftliche Auswirkungen auf Auslandsmärkte
Einen Überblick über die Situation und die Auswirkungen in rund 100 Ländern geben die
Germany Trade and Invest (GTAI).
AHK-Hilfestellungen für Unternehmen
Mit welchen Einschränkungen müssen Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern oder Warenlieferungen an den Grenzen weltweit rechnen? Können meine ausländischen Partner noch produzieren und liefern oder sind sie von Lockdowns betroffen? Welche Wirtschaftshilfen können Sie für Ihre Niederlassungen weltweit in Anspruch nehmen? Antworten auf diese und auf weitere aktuelle Fragen liefern Ihnen die
Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) weltweit.
Coronavirus und Verträge
Was tun, wenn Verträge zwischen deutschen Unternehmen und ihren ausländischen Geschäftspartnern nicht mehr wie vereinbart erfüllt werden können? Liegt bei der Pandemie ein Fall „höherer Gewalt" vor? Und wann ist eine Berufung auf „höhere Gewalt“ möglich? Die
Länderberichte der GTAI zum Thema „Coronavirus und Verträge“ geben Interessierten – auf der Basis des jeweils nationalen Rechts - Antworten auf diese und weitere Fragen.
Exportabsicherung
Nach wie vor übernimmt der Bund Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Exporte nach China und andere Coronavirus-Risikogebiete. Auch bestehender Deckungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen. Hermesdeckungen sichern sowohl Schäden in der Phase der Herstellung ab als auch, wenn eine Forderung nach Lieferung ausfällt. Informieren Sie sich am besten direkt auf dem
Portal der Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland.
Exportkreditgarantien auf weitere Länder ausgeweitet
Ab sofort können Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.
Ermöglicht wird dies durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27. März 2020, die Bestimmungen der sog. Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen. Die Kommission hat damit schnell und flexibel auf die Bitten mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, reagiert. Sie hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitnah und entschlossen zu reagieren, sollten sich private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie zurückziehen.
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes.
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes.
Import von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Die EU-Kommission hat beschlossen, den Marktzugang zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zu beschleunigen und die Überwachung zu vereinfachen. Informationen zum Inverkehrbringen von PSA sowie Coronatests finden Sie auf der
Homepage des Zolls sowie auf der
Homepage der IHK Ostthüringen zu Gera.
Aktuelle Informationen – weiterführende Links
- FAQs zu Qurantäne- und Isolierungsregeln des Bundesministeriums für Gesundheit
- Risikobewertung des Auswärtigen Amtes
- Webseiten der EU-Kommission zu den vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen bzw. Transportmaßnahmen
- Einfuhrbestimmungen von Waren im Landverkehr für zahlreiche europäische und zentralasiatische Länder – Überblick der International Road Transport Union (IRU)
- Corona-Portal der WTO
- Allgemeine Informationen und Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Seite der WHO
- Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Informationen des European Center for Disease Control and Prevention
- Bundesgesundheitsministerium (BMG)
Überblick: Maßnahmen der Länder zur Handelserleichterung in Coronazeiten
Zahlreiche Länder haben im Zuge der Corona-Pandemie Maßnahmen erlassen, die den Handel erschweren, aber auch erleichtern. Welche Maßnahmen jedoch erlassen wurden, ist nicht immer schnell und einfach herauszufinden. Mithilfe des Portals “Covid-19 Trade Facilitation Resource Repository” sollen Unternehmen zahlreiche Informationen gebündelt abrufen können. Dabei liegen Informationen zu Handelserleichterungsmaßnahmen in Form von Berichten, Internetseiten, Tools/Instrumenten und Studien der wichtigsten Interessengruppen bereit.
Zahlreiche Länder haben im Zuge der Corona-Pandemie Maßnahmen erlassen, die den Handel erschweren, aber auch erleichtern. Welche Maßnahmen jedoch erlassen wurden, ist nicht immer schnell und einfach herauszufinden. Mithilfe des Portals “Covid-19 Trade Facilitation Resource Repository” sollen Unternehmen zahlreiche Informationen gebündelt abrufen können. Dabei liegen Informationen zu Handelserleichterungsmaßnahmen in Form von Berichten, Internetseiten, Tools/Instrumenten und Studien der wichtigsten Interessengruppen bereit.