Neues Schweizer online Meldeportal EasyGov.swiss für Dienstleistungserbringer

Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz gibt es ein neues Meldeportal.
Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ ist seit dem 14. März 2025 nicht mehr verfügbar.
Das neue Meldeportal erreichen Sie seit dem 17. März 2025 über die Webseite https://www.easygov.swiss. Unternehmen mit Sitz EU/EFTA/UK können sich auf EasyGov.swiss registrieren und in diesem Rahmen auch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen, welche zwingend notwendig sein wird für die Nutzung des Meldeverfahrens. Privatpersonen und Einzelunternehmen, die in keinem Register eingetragen sind, benötigen keine UID und können das Meldeverfahren über die neue Plattform ohne UID nutzen.
Verstöße gegen die Meldepflicht wie z.B. zu späte Meldung oder keine Meldung werden mit Geldstrafen gebüßt.
EasyGov Service Desk
Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk. Sie erreichen den Service Desk telefonisch unter +41 58 467 11 22 oder per Kontaktformular.
Weitere Informationen
(IHK Hochrhein-Bodensee / DIHK)