CBAM: Das System der CO₂-Grenzausgleichsabgabe
Der EU-CO₂-Grenzausgleich wird bereits am 1. Oktober 2023 in Kraft treten und erfordert von den Unternehmen, die unter anderem Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel und Wasserstoffe aus Nicht-EU-Staaten importieren, eine gründliche Vorbereitung.