Welthandel

Neue WTO-Regeln zur Vereinfachung des Handels mit Dienstleistungen

Durch eine neue Vereinbarung in der Welthandelsorganisation zur internen Regulierung von Dienstleistungen werden in vielen Ländern die Genehmigungsanforderungen gestrafft und Erleichterungen für verfahrenstechnische Hürden eingeführt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind.
Dieses Übereinkommen wird laut WTO dazu beitragen, die Kosten des globalen Handels mit Dienstleistungen um mehr als 110 Milliarden Euro jährlich zu senken, indem die Transparenz, Effizienz und Vorhersehbarkeit der Genehmigungs- und Qualifikationsanforderungen und -verfahren gewährleistet werden. Die neuen Vorschriften gelten für 71 WTO-Mitglieder, darunter die EU, auf die zusammengenommen 92 Prozent des weltweiten Handels mit Dienstleistungen entfallen. 
Die weltweiten Ausfuhren von Dienstleistungen belaufen sich auf mehr als sechs Billionen Euro, was 23 Prozent des Gesamtwelthandels entspricht. Jedes WTO-Mitglied geht im Rahmen der WTO Verpflichtungen ein, und in der sogenannten Liste der spezifischen Verpflichtungen wird dargelegt, welche Behandlung es ausländischen Dienstleistern zukommen lässt. Die Mitglieder, die sich an dieser gemeinsamen Initiative beteiligen, haben ihre Listen durch die Integration der neuen Vorschriften zur internen Regulierung erweitert. Die neuen Vorschriften, die auf dem sogenannten Meistbegünstigungsprinzip beruhen, kommen Dienstleistern aller WTO-Mitgliedsländer zugute. Weitere Informationen.
(DIHK)