Indien - Erweitere Zertifizierungspflicht für Maschinen

Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat neue regulatorische Maßnahmen für bestimmte Maschinen und Anlagen angekündigt, die am 28. August 2025 in Kraft treten. Diese umfassen strenge Anforderungen für die Einfuhr und Vermarktung in Indien. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um Verzögerungen oder Importstopps zu vermeiden.
Die neuen Regelungen erweitern den Katalog BIS-zertifizierungspflichtiger Produkte (Bureau of Indian Standards) um zahlreiche Maschinen und Anlagen aus den Kapiteln 84 und 85 des Zolltarifs. Besonders relevant sind u. a. folgende Maschinenarten, jeweils inklusive Baugruppen und Komponenten:
  • Pumpen und Kompressoren
  • Werkzeugmaschinen – zur Bearbeitung von Metallen, Stein oder Kunststoffen
  • Maschinen zur Materialbearbeitung durch Temperaturveränderung
  • Zentrifugen und Filtermaschinen – für Flüssigkeiten und Gase
  • Verpackungsmaschinen.
Zukünftig wird eine BIS-Zertifizierung verpflichtend sein. Die Zertifizierung umfasst auch eine Werksauditierung. Allerdings sind die Bearbeitungszeiten für Anträge aktuell deutlich verlängert, da zusätzlicher Klärungsbedarf besteht und die zuständigen Behörden stark ausgelastet sind. Es ist durchaus möglich, dass die Deadline kurz vor in Kraft treten noch einmal verschoben wird.
Unternehmen können beim Indian Trade Portal prüfen, ob ihre Waren eine Zertifizierung benötigen.
Die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK) hat einen aktuellen Leitfaden zum Thema veröffentlicht.
(IHK Rhein-Neckar)