Das Tarif- und Zollabwicklungssystem ATLAS organisiert und überwacht den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Eingangs- und Ausgangsmeldungen sowie Zollanmeldungen zur Überführung von Waren lassen sich damit elektronisch erfassen.
Die CE-Kennzeichnung belegt, dass Produkte die EU-Sicherheitsvorgaben erfüllen und ist für viele Warengruppen Pflicht. Beim Import aus Drittländern haftet der Importeur dafür – fehlt das CE-Zeichen, drohen hohe Bußgelder und Rückrufe.
Importe aus Ländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen den Bestimmungen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft, nationaler Außenwirtschaftsgesetze und der nationalen Steuergesetze.
Die Einfuhr von Waren aus Drittländern ist grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Es gibt allerdings Ausnahmen von der Regel und somit die unterschiedlichsten Verfahrensvorschriften und Dokumente bei der Zollabfertigung.
Waren, die im Inland nur vorübergehend bleiben sollen, lassen sich ohne ein internationales Zollpassierscheinheft (Carnet A.T.A.) einführen. Für die vorübergehende Einfuhr gewähren die meisten Länder Abgabenfreiheit.