Das Tarif- und Zollabwicklungssystem ATLAS organisiert und überwacht den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Eingangs- und Ausgangsmeldungen sowie Zollanmeldungen zur Überführung von Waren lassen sich damit elektronisch erfassen.
CE Richtlinien
Die CE-Kennzeichnung belegt, dass Produkte die EU-Sicherheitsvorgaben erfüllen und ist für viele Warengruppen Pflicht. Beim Import aus Drittländern haftet der Importeur dafür – fehlt das CE-Zeichen, drohen hohe Bußgelder und Rückrufe.
Handel mit Ländern der EU
Der EU-Binnenmarkt unterwirft den Handel zwischen den Mitgliedstaaten grundsätzlich keinen Beschränkungen. Zollpapiere sind nicht nötig.
Handel mit Nicht-EU-Ländern
Importe aus Ländern außerhalb der Europäischen Union unterliegen den Bestimmungen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft, nationaler Außenwirtschaftsgesetze und der nationalen Steuergesetze.
Importvorschriften
Die Einfuhr von Waren aus Drittländern ist grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Es gibt allerdings Ausnahmen von der Regel und somit die unterschiedlichsten Verfahrensvorschriften und Dokumente bei der Zollabfertigung.