CE-Kennzeichen bei der Einfuhr

Die CE-Kennzeichnung belegt, dass Produkte die EU-Sicherheitsvorgaben erfüllen und ist für viele Warengruppen Pflicht. Beim Import aus Drittländern haftet der Importeur dafür – fehlt das CE-Zeichen, drohen hohe Bußgelder und Rückrufe.
Im Zuge der Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurden zahlreiche Richtlinien eingeführt, die sowohl die Produktsicherheit von Maschinen und Arbeitsgeräten als auch die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Für spezielle Produktgruppen – etwa Kinderspielzeug oder Druckbehälter – existieren inzwischen ebenfalls einheitliche europäische Richtlinien. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt dokumentiert. Sie belegt, dass eine Maschine oder ein anderes Gerät die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt.
Wird eine Maschine oder ein anderes Produkt aus einem Drittland in die Europäische Union importiert, muss vorab geprüft werden, ob es ein CE-Kennzeichen tragen muss. Produkte, die unter die entsprechenden Richtlinien fallen, dürfen ohne CE-Kennzeichnung nicht in Verkehr gebracht werden. Der Importeur ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und haftet bei Verstößen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie die verpflichtende Rücknahme der Waren vom Markt.
Achten Sie deshalb darauf, dass der ausländische Hersteller ein richtlinienkonformes Produkt liefert und es ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Dies gilt selbstverständlich auch für Produkte, die aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. In diesem Fall liegt die Verantwortung beim Produzenten. Produkte, die nicht den Vorschriften entsprechen, dürfen nach dem Kauf nicht weiter vertrieben werden.