21.02.2024

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben ihre Verhandlungspositionen zur Reform der EU-Budgetregeln am 17. Januar festgelegt.
Eine Einigung zu den neuen Regelungen für die Sicherung eines stabilen Rahmens für Wirtschaftspolitik und unternehmerisches Handeln muss bis Mitte Februar zustandekommen, um vom Rat und vom Parlament vor dessen Neuwahl beschlossen werden zu können.
Die 27 Mitgliedstaaten hatten im Dezember 2023 ihren gemeinsamen Standpunkt festgelegt. Die Gespräche zwischen den Institutionen begannen direkt nach der EP-Abstimmung.
Einig sind sich die Staaten und das Parlament darüber, dass Länder mit einem Schuldenstand von mehr als 90 Prozent der Wirtschaftsleistung diesen um einen Prozentpunkt, Länder mit einer Schuldenquote zwischen 60 und 90 Prozent der Wirtschaftsleistung um einen halben Prozentpunkt senken sollen. Verhandlungsbedarf besteht jedoch in Bezug auf die entsprechenden Referenzzeiträume: Während die Staaten bei der Vorgabe grundsätzlich einen jährlichen Abbau wollen, fordert das Parlament eine durchschnittliche Senkung in diesem Umfang über einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum – bis zu 17 Jahre. Außerdem wollen die Abgeordneten mehr Staatsausgaben von der Pflicht zum Schuldenabbau ausnehmen. Schließlich sprechen sich die Parlamentarier für die Schaffung eines gemeinsamen Investitionsinstruments auf Unionsebene aus, ganz nach dem Vorbild des Wiederaufbauinstruments NextGenerationEU oder der Kurzarbeitergeld-Rückversicherung SURE. Ein NextGenEU 2.0 wird jedoch von zahlreichen Mitgliedstaaten – und auch Deutschland – strikt abgelehnt.
Größere Aussicht auf Erfolg könnte die Parlamentsforderung nach der Einrichtung eines unabhängigen Europäischen Fiskalausschusses (New EU Fiscal Board) haben. Dieser dürfe weder von der Kommission noch von den Mitgliedstaaten Weisung erhalten. Der Ausschuss soll die Koordination der europäischen Wirtschaftspolitik beratend unterstützen und so die Arbeit der Kommission in diesem Bereich wissenschaftlich-neutral ergänzen. Ebenfalls aus Wirtschaftssicht unterstützenswert klingt der Wunsch nach einem Scoreboard, welches die Erfolge der Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer mittelfristigen Haushaltsziele dokumentieren soll – oder eben deren Misserfolg. Dieses könnte dann auch gleich Nettoausgabenpfade sowie den Umsetzungsstand bei Investitionen und Reformen transparent machen. Das Scoreboard soll zweimal jährlich aktualisiert werden und noch in diesem Jahr starten.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 2/2024)