Regierungsentwurf Steuerliches Investitionssofortprogramm

Am 4. Juni 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Mit dem Gesetz, das voraussichtlich noch im Juni 2025 in erster Lesung in den Deutschen Bundestag gehen soll, sollen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Investitionsanreize für Unternehmen umgesetzt werden.

Folgende Maßnahmen sind im Gesetzentwurf enthalten:

  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes).
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent, in drei Stufen, auf 27 Prozent (Jahre 2028/2029), 26 Prozent (Jahre 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem Jahr 2032).
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a – neu – EStG).
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung, für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100 000 Euro (§ 6 Abs. 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG).
  • Ausweitung der Forschungszulage (§ 3 Forschungszulagengesetzes) durch Einführung einer pauschalen Berücksichtigung der Gemeinkosten in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten und Anhebung des Förderhöchstbetrages von 10 auf 12 Millionen Euro.
  • Bis 2029 sollen mit dem Gesetz die Unternehmen in Deutschland um circa 46 Milliarden Euro entlastet werden.

DIHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Helena Melnikov äußerte sich zu dem Gesetzentwurf wie folgt:

„Dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf so zügig vorgelegt hat, ist ein wichtiges und positives Signal, aber noch kein Befreiungsschlag. Gut ist, dass neben der schnelleren Abschreibung und der Senkung der Körperschaftsteuer die schrittweise Absenkung des Einkommensteuersatzes auf nicht ausgeschüttete Gewinne aufgenommen wurde. Gerade für die vielen Personenunternehmen in Deutschland ist das ein weiterer Anreiz, mehr zu investieren und Arbeitsplätze zu sichern."
Die DIHK hatte sich hier im Namen der Wirtschaft deutlich eingebracht – umso erfreulicher, dass die Kritik aufgegriffen wurde und das Ziel einer etwa gleich hohen Steuerbelastung von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen nicht aufgegeben wird.
Trotzdem ist klar: Dieses Gesetz allein wird die konjunkturelle Lage nicht rasch wenden. Die Maßnahmen sind wichtig – bleiben aber ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn nicht weitere Schritte, ebenso entschlossen wie zügig, folgen. Dazu zählen vor allem eine einfachere Steuererhebung und eine durchgreifende Digitalisierung der Prozesse. Insbesondere bei der Gewerbesteuer sollten Belastungen für die hiesigen Unternehmen reduziert werden. Zudem sollte die weltweite Mindestbesteuerung so lange ausgesetzt werden, bis internationale Verständigungen erzielt sind. Das sind alles sofort mögliche Maßnahmen, um ein positives Signal an die Unternehmen zu senden und das Vertrauen in die Politik zu stärken. Nur wenn wir jetzt konsequent nachlegen, können wir die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wiederbeleben.“
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 6/2025)