21.02.2024

Neustart bei den „Sondervermögen“ nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nach der Stilllegung von wichtigen „Sondervermögen“ der letzten Jahre, wie dem Fonds „Digitale Infrastruktur“ und dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“, ist nunmehr der Klima- und Transformationsfonds, der auch über jährliche eigene Einnahmen verfügt, ein wichtiger Investitionshaushalt zur Bewältigung der Transformation.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 15. November 2023 den Zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit diesem Nachtragshaushalt wurde die ursprüngliche über die zulässige Neuverschuldungsgrenze hinausgehende Kreditermächtigung des Bundes zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 60 Milliarden Euro umgewidmet für den damaligen Energie- und Klimafonds (jetzt: Klima- und Transformationsfonds, KTF).
Das Gericht sah den Veranlassungszusammenhang zwischen der Notlage (Corona-Pandemie) und der Überschreitung der Schuldengrenze nicht als gegeben an. Zudem lag ein Verstoß gegen die Prinzipien der Jährigkeit (kein „Vortragen“ von Kreditermächtigungen) und der Jährlichkeit (kein Nachtragshaushalt nach Ablauf des Haushaltsjahres) vor. In der Konsequenz mussten in der Finanzplanung des KTF 60 Milliarden Euro gestrichen werden. Aufgrund der erheblichen Rücklagen des KTF aus vorangegangenen Jahren bestand für 2023 kein unmittelbarer Handlungsbedarf bei den Förderungen. Ab dem Wirtschaftsplan 2024 wird die Förderkulisse des KTF jedoch angepasst.

Bereinigung bei den Sondervermögen

Obwohl vom Bundesverfassungsgericht nicht direkt angesprochen, hat die Bundesregierung als Reaktion auf das Urteil den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“ (WSF) aufgelöst. Dieser Fonds wurde im Jahr 2022 eingerichtet und mit einer Kreditermächtigung bis zu einem Umfang von 200 Milliarden Euro bis 2024 versehen. Finanziert wurden aus dem Fonds die Maßnahmen gegen die Energiekrise, wie etwa die Gas- und Strompreisbremse. Geschlossen hat die Bundesregierung den WSF, weil auch aus diesem Fonds Zahlungen „überjährig“ erfolgen sollten, ohne dass hierzu in jedem Jahr neue Beschlüsse vorgesehen waren. Nicht im Zusammenhang mit dem BVerfG-Urteil steht die Schließung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“. Die in diesem Fonds noch vorhandenen Mittel wurden in den Bundeshaushalt übertragen.

Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit Schwerpunktinvestitionen in die Transformation

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) kann als größter Investitionsnebenhaushalt gelten. Die Mittel dieses Fonds speisen sich aus einer Rücklage und den jährlichen Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel. Die Rücklage betrug – bereinigt um die entfallenen 60 Milliarden Euro – zum Jahresende 2023 rund 30 Milliarden Euro. Die Einnahmen des KTF werden ab 2024 steigen, weil der CO2-Preis ab dem 1. Januar auf 45 Euro (bisher 30 Euro) erhöht wurde. 2025 soll der Preis auf 55 Euro steigen. Diese Erhöhung wurde mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 am 15. Dezember 2023 beschlossen.
Vor dem Urteil des BVerfG beliefen sich die geplanten Ausgaben für 2024 noch auf ein Volumen von 57,6 Milliarden Euro (Soll 2023: 36 Milliarden Euro). Nach den aktuellen Beschlüssen verbleiben davon insgesamt rund 49 Milliarden Euro. Das sind 13 Milliarden Euro mehr als 2023. Die originären Einnahmen des KTF setzen sich aus den Erlösen aus dem europäischen Emissionshandel (8,2 Milliarden Euro) und der nationalen CO2-Bepreisung (12,3 Milliarden Euro) zusammen. Aus der Rücklage des KTF werden 29 Milliarden Euro entnommen. Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt sind nicht vorgesehen.

Programmkulisse im KTF ändert sich

Nach Informationen aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages sollen im KTF insgesamt 40 Programme bestehen bleiben. Das bedeutet: 25 Programme werden gekürzt, 20 abgewickelt und zwei umgeschichtet. Drei Programme sollen komplett entfallen. Die Finanzierung der für die Breite der Wirtschaft wesentlichen Maßnahmen konnten gesichert werden. Dazu zählt insbesondere die Übernahme der EEG-Umlage. Allerdings wurden bei unter Klimagesichtspunkten wichtigen Posten auch Kürzungen vorgenommen. Das betrifft beispielsweise Klimaschutzprogramme für die Wärmewende, wie die serielle Sanierung von Gebäuden, kommunale Klimaschutzprogramme oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch das Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie und (Forschungs-)Förderungen, insbesondere in den Bereichen Wasserstoff, E-Fuels und Batterietechnologien, sind von den Einsparungen betroffen.
Darüber hinaus sieht der aktuelle Wirtschaftsplan des KTF für die Kraftwerksstrategie bis 2041 nur Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro vor. Die Einigung der Bundesregierung vom 5. Februar 2024 impliziert jedoch einen Finanzierungsbedarf von geschätzten 15 bis 20 Milliarden Euro. Diese Finanzlücke muss mit den Planungen für die kommenden Haushaltsjahre noch geschlossen werden.
Zu den größten Ausgabepositionen des KTF im Jahr 2024 gehören die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich mit 16,7 Milliarden Euro, die Entlastung von der EEG-Umlage mit 10,6 Milliarden Euro, die Strompreiskompensation in Höhe von 3,9 Milliarden Euro, die Förderung des Wasserstoffeinsatzes in der Industrieproduktion mit 1,2 Milliarden Euro, die Förderung von Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe mit 850 Millionen Euro, Maßnahmen der Dekarbonisierung der Industrie (insbesondere Klimaschutzverträge) mit 660 Millionen Euro sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität in Höhe von 340 Millionen Euro.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 2/2024)