29.11.2024

Keine Einigung zum Bundeshaushalt 2025 noch in diesem Jahr

Im Zuge des Endes der Ampel-Koalition im Bund kommen auch die Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2024 und zum Bundeshaushalt 2025 ins Stocken.
Im regulären Zeitplan für die Befassung mit dem Bundeshaushalt 2025 war für den 14. November 2024 die so genannte „Bereinigungssitzung“ im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgesehen. Diese Sitzung wurde nunmehr abgesagt. Der neue Finanzminister Kukies hat angekündigt, dem Haushaltsausschuss keine neue Bereinigungsvorlage für den Bundeshaushalt 2025 vorzulegen. Damit ist dieses Verfahren beendet und das Jahr 2025 startet mit der vorläufigen Haushaltsführung.
Zunächst hatte die Bundesregierung Anfang November die finale Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2024 nach hinten verschoben, doch nun steht auch der Nachtragshaushalt 2024 wieder unter Vorbehalt und wurde zur erneuten Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen.

Warum Nachtragshaushalt 2024?

Die Bundesregierung hatte den Nachtragshaushalt 2024 in den Bundestag eingebracht, um auf mehrere finanzielle Herausforderungen zu reagieren: Dazu gehören geringere Steuereinnahmen als geplant ebenso wie geringere Einnahmen aus dem Emissionshandel. Dem stehen höhere Ausgaben für Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (geleistet aus dem Klima- und Transformationsfonds) sowie höhere Sozialausgaben (Bürgergeld, Kosten für Unterkunft und Heizung) als geplant gegenüber.
Damit waren für das laufende Jahr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Ursprünglich lag das Soll bei 476,8 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme sollte mit 50,3 Milliarden Euro ebenfalls höher ausfallen. Ursprünglich war für dieses Jahr eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro vorgesehen.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 15. November 2024 erklärte der Finanzminister, man komme nun ohne Nachtragshaushalt aus. Den größten Finanzbedarf im KTF schließe man nun, weil zehn Milliarden Euro an Fördermitteln für die Ansiedlung des Chipherstellers Intel in Magdeburg aktuell nicht benötigt werden.

2025 startet mit vorläufiger Haushaltsführung

Ein Bundeshaushalt spiegelt die wesentlichen Prioritäten einer Bundesregierung wider. Mit dem Verzicht auf die Vorlage einer Bereinigungsvorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist nun das Gesetzgebungsvorhaben ohne Beschluss beendet.
Das neue Jahr startet also mit einer vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet im Wesentlichen, dass gesetzlich begründete Leistungen ausgezahlt und bestehende Verpflichtungen und Verträge auch erfüllt werden. Begonnenes kann fortgeführt werden. Wichtig: Neue Vorhaben und Projekte können unter den Regularien einer vorläufigen Haushaltsführung nicht auf den Weg gebracht werden. Mit dem Wahltermin im Februar 2025 ist mit einer Beschlussfassung zum Haushalt 2025 frühestens im Mai 2025 zu rechnen.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 11/2024)