27.03.2024

Halbzeitbewertung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Mit einem Umfang von 723,8 Milliarden Euro ist die Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) das Kernstück der NextGenerationEU.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist ein zentrales Instrument des Wiederaufbauprogramms NextGenEU. Mithilfe dieses Instrumentes sollten die ökonomischen und sozialen Folgen der Corona-Krise abgeschwächt und die Wirtschaft gestärkt werden.
Am 21. Februar hat die Europäische Kommission ihre Halbzeitbewertung zur ARF vorgelegt. Die Fazilität wurde im Februar 2021 beschlossen und war in der Zeit danach das größte Ausgabeinstrument der EU. Bis heute unterstützt sie Mitgliedstaaten bei Reformen und Investitionen zur Erhöhung von deren Resilienz. Angesichts der russischen Invasion in der Ukraine und der daraus resultierenden Energieknappheit wurde der Umfang europäischer Hilfen noch einmal um 150 Milliarden Euro erhöht.
Bisher wurden knapp 225 Milliarden Euro aus der ARF ausgeschüttet. Davon wurden 67 Milliarden Euro als Vorfinanzierung ausgezahlt. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die mit den ökologischen, digitalen und sozialpolitischen Ambitionen der EU übereinstimmen und auf die Erreichung der länderspezifischen Empfehlungen zielen: zum Beispiel liegen die Auszahlungen für Investitionen in die grüne Transformation bei 28,45 Milliarden Euro und für die digitale Transformation bei 16,55 Milliarden Euro. Für die unmittelbare Unterstützung von Unternehmen sind laut Kommission und den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen mehr als 47 Milliarden Euro bis 2026 vorgesehen.
Bis Ende des Jahres 2023 sind 54 Zahlungsanträge eingereicht worden und bis zum Jahresende 2024 erwartet die Kommission mindestens 20 weitere Anträge. Es wird angenommen, dass die Hälfte des Anstiegs der öffentlichen Investitionen in den Jahren von 2019 bis 2025 auf die ARF zurückgeht. Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass der zunehmende Arbeitsaufwand für die Verwaltung einiger Mitgliedstaaten herausfordernd war. Die Komplexität der Implementierung nahmen mit der Zeit sogar zu.
Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) kritisierte bereits im vergangenen Herbst, dass die Messmethodik der EU-Kommission es nicht erlaube, das Output der ARF sowie deren finales Ergebnis zu überprüfen. Was sie lediglich erfasse, sei die Erfüllung von Umsetzungsschritten (Pläne, Anforderungen, Auszahlungen – ja/nein; erfüllt/nicht erfüllt).  Ob etwa die europäische Wirtschaft grüner und widerstandsfähiger werde, werde nicht wirklich nachgewiesen.
Anders als bei den meisten anderen EU-Programmen zahlt die Kommission Mittel nicht auf der Grundlage angefallener Kosten aus, sondern bei Erreichen bestimmter Etappenziele bzw. Zielwerte und bei Erfüllung vorab festgelegter gemeinsamer Indikatoren. Erstere definieren – quantitativen – Fortschritt bei Investitionen und Reformen. Die 14 Indikatoren hingegen sollen den Erfolg bei der Verwirklichung von ARF-Zielen überwachen. Für bestimmte Bereiche wie Rechtsstaatlichkeit, den Finanzsektor oder Steuern gäbe es gar keine Indikatoren. Keines der beiden Messinstrumente reicht nach Ansicht des EuRH dafür aus, die Gesamtleistung der ARF zu bewerten. 
Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, die Qualität der Leistungsüberwachung und Berichterstattung sowohl bei der bestehenden ARF als auch bei künftigen Instrumenten im Hinblick auf die festgestellten Mängel zu verbessern. Es ist nicht das erste Mal, dass der Rechnungshof Kritik an einzelnen Abschnitten des Corona-Wiederaufbauprozesses äußert. In den Jahren 2022 und 2023 veröffentlichte der EuRH unter anderem Berichte über die Aufbau- und Resilienzfazilität, über die Bewertung nationaler Aufbaupläne, Kontrollen und das Schuldenmanagement.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 3/2024)