IHK Hannover
Verkehr
In der Verkehrsbranche gibt es einige bürokratische Pflichten zu beachten. Welche diese sind und wie sie umgesetzt werden können, erfahren Sie hier.
- Fachkundeprüfungen
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu den Fachkundeprüfungen im Verkehrsbereich:
- Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
- Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr
- Fachkundeprüfung Kraftomnibusverkehr
- Berufskraftfahrerqualifikation
Im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrer*innen neben der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse C oder D zusätzlich eine sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation ablegen. Um die Berufskraftfahrerqualifikation zu erwerben, ist eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb zu absolvieren. Personen ohne eine solche Ausbildung müssen die Qualifikation durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung vor der IHK erlangen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite:
- Zusätzliche Bescheinigung für Gefahrgutfahrer
Eine Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer besteht beimGefahrguttransport als Stück- und Schüttgut
- Beförderung in kennzeichnungspflichtiger Menge (siehe Kap. 1.1.3.6.3 ADR (Tabelle der begrenzten Mengen)) in allen Fahrzeugen unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht;
- Sonderregelung Klassen 1 und 7!
- Bei der Klasse 1 besteht – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs – Schulungspflicht, wenn Kap. 1.1.3.6.3 ADR, nicht angewendet werden kann.
- Bei der Klasse 7 besteht – unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs – Schulungspflicht, wenn nicht eine Sondervorschrift davon befreit.
Tanktransport, wenn Gefahrgut transportiert wird in- festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit Fassungsraum von mehr als 1m³
- in Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
- in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit.
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen für Gefahrgutfahrer - Bei Umgang mit Gefahrgut: Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Schiene auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen beteiligt und denen Pflichten und Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.Informationen finden Sie auf dem IHK-Merkblatt zu den Aufgaben, der Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten.
Diese Informationen können ebenfalls helfen:
Informationen zum internationalen Verkehr finden Sie auf den Bürokratie-Themenseiten zu Import und Export.
In den folgenden Beiträgen finden Sie zudem Informationen, Hilfestellungen und weitere Details rund um Bürokratie in der Verkehrsbranche.
Kontakt

Dr. Björn Mildahn