IHK Hannover
Import
Beim Import sind spezielle bürokratische Pflichten zu befolgen. Welche diese sind und wann sie im Unternehmensalltag relevant werden, erfahren Sie hier.
- Prüfung der Sanktionslisten
Unabhängig von der Warenart und dem Lieferland kann ein Handlungsverbot bestehen, weil der Lieferant, der Transportbetrieb oder die Bank in einer Liste der Personen/Unternehmen/Organisationen benannt ist, die als Sanktionsliste bezeichnet wird. Ob eine Person in einer Sanktionsliste aufgeführt ist, lässt sich kostenlos über eine der folgenden Seiten abfragen:Für die Sanktionslistenprüfung gibt es mittlerweile kostenpflichtige Softwarelösungen von zahlreichen Anbietern.
- Abgabe der Zollanmeldung bei Eintritt der Ware in Deutschland oder der EU
Trifft die Ware in Deutschland/EU ein, so muss eine Zollanmeldung elektronisch abgegeben werden.Für die Zollanmeldung sind wichtig:
- EORI-Nummer: Die EORI-Nr. ist die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden und wird einmalig vergeben. Sie ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.
- Codenummer: Eine warenabhängige Nummer, über die Sie Auskunft über die Einfuhrumsatzsteuer, Zollsatz und Handelsbeschränkungen erhalten.
Für die Übermittlung der Zollanmeldung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:- Beauftragen eines Dienstleisters (Kuriere, Speditionen, Zolldeklaranten)
- Eigenerfassung als Internetzollanmeldung über die Seite des deutschen Zolls
- Eigenerfassung über eine Softwarelösung
Zur Ausfüllung ist eine Anleitung verfügbar, die sich nennt: Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen. - Bereitstellung der Einfuhrdokumente
Welche Einfuhrdokumente werden für die Zollabfertigung in der EU benötigt?Handelsrechnung:Die Handelsrechnung stellt das Dokument dar, auf dessen Grundlage der Zollwert der Waren angemeldet wird. Haben die Waren keinen Handelswert (z.B. Güter, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind) oder handelt es sich bei dem Geschäft um eine Schenkung oder dergleichen, ist eine sogenannte "Pro-forma-Rechnung" vorzulegen, aus der der tatsächliche Wert der Ware hervorgehtin Einzelfällen zusätzlich notwendig:Transportrechnung:Da die Transportkosten auch mit in die Einfuhrabgabenberechnung einbezogen werden, sind sie durch eine Transportrechnung und ggf. sogar mit Versicherungs- und Ladekosten zu belegen.Ursprungszeugnis: Nach den außenwirtschafts- und zollrechtlichen Vorgaben wird nur in den nach dem Außenwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Ausnahmefällen ein Ursprungszeugnis zur Einfuhr in die EU benötigt. Dann lässt der Verkäufer/Lieferant aus dem Exportland bei seiner Behörde den Ursprungsnachweis für den Importeur ausstellen.Einfuhrgenehmigung oder Einfuhrlizenz:Diese Dokumente sind den Zollstellen und anderen Aufsichtsbehörden im Importland, insbesondere bei überwachungspflichtigen/mengenbegrenzten Waren z.B. Agrarwaren vorzulegen.Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1, EUR.2, EUR-MED, A.TR.) bzw. Präferenzursprungserklärung:Dies sind zur Zollermäßigung/Zollfreiheit vom Verkäufer/Lieferanten ausgestellte Dokumente für Einfuhren aus Staaten mit denen entsprechende Präferenz- bzw. Zollunionsabkommen (z. B. Türkei/A.TR.) bestehen. Eine Übersicht der Präferenzregelungen steht auf der Internetseite der Zollverwaltung unter der Rubrik „Übersichten“ zur Verfügung.Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument:Hierbei handelt es sich um eine amtliche Einfuhrbescheinigung, welche die Einfuhrfähigkeit von bestimmten Waren bescheinigt. Das Dokument ist mindestens einen Werktag vor Ankunft an die zuständige Grenzkontrollstelle über TRACES-NT zu übermitteln. Betroffen sind unter anderem:
Diese Informationen können ebenfalls helfen:
Die Bürokratie-Themenseite zum Lieferkettengesetz (LkSG) enthält Informationen zu den hiermit einhergehenden Pflichten für kleine und mittelständische Unternehmen.
Was Sie beim Import hinsichtlich der Umsatzsteuer beachten müssen, erfahren Sie auf unserer Seite zur Umsatzsteuer.
In diesen Beiträgen finden Sie Informationen, Hilfestellungen und weitere Details rund um Bürokratie im Import.
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Dimitrij Segulov
Thomas Greiser