Verkehrsgewerbe

Güterkraftverkehr: Leichtere Transporter brauchen bald Genehmigung

Werden grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt, müssen ab dem 21. Mai 2022 alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen über eine Genehmigungsabschrift verfügen. Wenn nachfolgend in diesem Artikel der Begriff „Fahrzeuge“ verwendet wird, umfasst dieser neben Einzelfahrzeugen auch Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug mit Anhänger).
Bisher unterlagen Unternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr einsetzten, nicht den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Aufgrund des Mobilitätspakets I ändert sich dies jetzt. Bis zum 20. Mai 2022 müssen diese Unternehmen ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen haben und im Besitz einer Genehmigung für die Durchführung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sein.

Zur Erteilung der notwendigen EU-Lizenz müssen die betroffenen Unternehmen einen Antrag bei der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Für die Genehmigungserteilung müssen verschiedene Voraussetzungen wie der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, der finanziellen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung nachgewiesen werden.

Nachweis der fachlichen Eignung – Anerkennung einer leitenden Tätigkeit möglich

Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt im Regelfall über eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr und kann auch durch eine im Unternehmen beschäftigte Person oder einen sogenannten externen Verkehrsleiter erfolgen.
Unternehmer, die bereits im Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 durchgehend ein Transportunternehmen mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zGG geleitet haben, können von der Fachkundeprüfung befreit werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die Genehmigungsbehörde auf Basis vorgelegter Dokumente. Folgende Nachweise kommen in Betracht:
  • Gewerbeauskunft
  • Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK. Eine kostenlose Online-Mitgliedsbescheinigung, können sie HIER anfordern
  • Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
  • Steuerbescheinigungen
  • Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
  • Arbeitsverträge von Fahrern
  • Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz sind bei der lokalen Genehmigungs-/ Erlaubnisbehörde zu stellen.

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit – geringere Beträge für leichtere Fahrzeuge

Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Unternehmer folgende Beträge nachzuweisen:
  • 1.800 Euro für das erste Kraftfahrzeug, wenn ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt werden,
  • 900 Euro für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen hat.
Für ausschließlich nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse erforderlich.
Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Stand: 15.07.2024