Prüfungen & Unterrichtungen

Fachkundeprüfung Kraftomnibusverkehr


Angehende Unternehmer müssen ihre fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr) nachweisen.
Für folgende Verkehrsformen ist der Nachweis der fachlichen Eignung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen/Mietwagen erforderlich:
  • Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung mit Omnibus oder Pkw, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr setz nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind.
  • Sonderformen des Linienverkehrs sind regelmäßige Beförderungen bestimmter Personenkreise (z.B. Berufstätige zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Schüler- und Marktfahrten) mit Omnibus oder Pkw.
  • Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sind Fahrten mit Omnibus oder Pkw, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsamen verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt. Die Fahrt muss wieder an den Ausgangsort zurückführen. Ein Gesamtentgelt für die Beförderung und Unterkunft muss ausgewiesen werden.
  • Verkehr mit Mietomnibussen liegt vor, wenn der Bus im ganzen zur Beförderung angemietet wird. Die Fahrgäste müssen dabei ein zusammengehöriger Personenkreis sein und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmen.
Weitere Informationen zur Fachkundeprüfung für den Kraftomnibus sowie für Ferienreise- und Ausflugsverkehr finden Sie in unserem Merkblatt und Orientierungsrahmen:

Anmeldung zur Fachkundeprüfung für den Kraftomnibusverkehr:

  1. Melden Sie sich erst zu einem Prüfungstermin an, wenn Sie sich ausreichend dafür vorbereitet haben. Der Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen/Mietwagen informiert Sie über die Themen- und Sachgebiete der Prüfung. Empfehlungen zu Veranstaltern oder Büchern können wir nicht erteilen.
  2. Die Prüfung dürfen Sie vor der IHK Hannover ablegen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in unserem Zuständigkeitsgebiet haben. Der aktuelle Wohnsitz muss anhand eines entsprechenden Lichtbildausweises am Tag der Prüfung bescheinigt werden. Zuständig ist die IHK Hannover für die Region/Stadt Hannover sowie für die Landkreise Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Northeim, Hameln-Pyrmont, Nienburg (Weser), Schaumburg und Diepholz. Die für Sie zuständige IHK lässt sich über diesen Link ermitteln.
  3. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular. Dafür ist zwingend die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse erforderlich.
    Wichtig: Nach dem Absenden des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars wird eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse versendet. Nur wenn Sie innerhalb von 24 Stunden auf den Bestätigungslink klicken, welcher in der E-Mail angegeben ist, wird Ihre Anmeldung registriert.
  4. Die Anzahl der noch freien Plätze für einen bestimmten Prüfungstermin wird Ihnen bei der Terminauswahl im Online-Anmeldeformular angezeigt. Anmeldungen zu einem Termin sind jeweils nur bis zu dem für diesen Termin ausgewiesenen Anmeldeschluss möglich.
  5. Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, wird die Gebühr in voller Höhe berechnet. Sollten Sie aus wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Liegt kein wichtiger Grund vor, so kann die Gebühr einbehalten werden. Bei Absage nach Anmeldeschluss werden 50% der Prüfungsgebühr fällig. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung von Ihnen anerkannt. Falls eine Prüfung durch die IHK Hannover abgesagt werden muss, werden eingezahlte Prüfungsgebühren erstattet.
  6. Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr in Höhe von 259,00 € sowie Ihre Einladung zur Prüfung werden Ihnen vorab per E-Mail zugesendet.
  7. Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO unter diesem Link.
Stand: 17.10.2023