Gründung, Sicherung, Nachfolge

Hochwasser 2023: Hilfen des Landes für geschädigte Unternehmen

Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Niedersachsen können jetzt bei der NBank Hilfen beantragen, wenn sie durch das so genannte Weihnachtshochwasser 2023 einen Schaden erlitten haben, so eine Mitteilung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 19. April.
Gefördert werden vor allem Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation. Dabei werden Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen oder Mobiliar berücksichtigt. Auch Kosten für die Anmietung und den Betrieb von Pumpen können geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Hochwasser und den Schäden besteht. Die so entstandenen Schäden werden mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent anteilig ausgeglichen. Ab einer Bewilligungssumme von 10.000 Euro müssen die Schäden von einem anerkannten Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen geschätzt worden sein. Die Schadenshöhe muss mindestens 5.000 Euro betragen, damit die Hilfe beantragt werden kann.
Die NBank bietet auf ihrer Website einen Fördercheck an, über den Unternehmen feststellen können, ob sie die Förderung nutzen können. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Juli 2024 direkt bei der NBank möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Voraussetzungen für eine Förderung und zur Antragstellung auf der Homepage der NBank:
Stand: 19.04.2024