Förderhöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit „StartGeld“ angehoben

Der ERP-Gründerkredit „StartGeld“ der KfW ermöglicht Gründerinnen und Gründern sowie freiberuflich Tätigen und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland.
Ab dem 1. Dezember 2025 beträgt der Höchstbetrag des Förderkredits 200.000 Euro (zuvor 125.000 Euro) bezogen auf den Gesamtfinanzierungsbedarf, wie die KfW mitteilt. Gleichzeitig wird der maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 Euro angepasst.
Die Antragstellung für den ERP-Gründerkredit „StartGeld“ erfolgt nach dem sogenannten Hausbankenverfahren bei einer Bank oder Sparkasse.
Weitere Informationen auf der Internetseite der KfW:
Stand: 01.12.2025