Gründung, Sicherung, Nachfolge

Mikromezzaninfonds für Gründungen und kleine Unternehmen

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen Klein- und Kleinstunternehmen besonders unter Druck. Eine der Herausforderungen ist dabei der Zugang zu Kapital. Je kleiner das Unternehmen, umso größer sind oft die Schwierigkeiten beim Kreditzugang. Gründe hierfür sind etwa fehlende Sicherheiten und relativ hohe Prüf- und Verwaltungskosten im Vergleich zum relativ geringen Finanzierungsvolumen. Hier setzt der Mikromezzaninfonds Deutschland III des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) an.
Die Unternehmen können über diesen Fonds eine Mezzaninfinanzierung in Form einer typisch stillen Beteiligung von bis zu 100.000 Euro erhalten. Besondere Zielgruppen wie beispielsweise gemeinwohlorientierte Unternehmen oder ökologisch nachhaltige Unternehmen können eine Finanzierung von bis zu 150.000 Euro erhalten. Durch die Mezzaninfinanzierungen wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt und der Zugang zu Fremdkapital erleichtert.
„Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist ein wichtiger Baustein im Förderinstrumentarium der Bundesregierung, um das Finanzierungsangebot für kleine Unternehmen und Existenzgründungen zu stärken. Klein- und Kleinstunternehmen bilden über 95 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Über den Mikromezzaninfonds I und II haben seit 2013 über 3.800 dieser Unternehmen und Existenzgründungen eine Finanzierung erhalten. Mit der dritten Generation des Mikromezzaninfonds knüpfen wir an diesen Erfolg an und haben die Finanzierungsobergrenzen für die Unternehmen erhöht. Das sind gute Nachrichten für Deutschlands Macher und Macherinnen.“ so Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand, zu der aktuellen Situation.
Der Mikromezzaninfonds wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus der EU und das ERP-Sondervermögen finanziert.
Stand: 11.03.2025