Was bringt das Jahr 2025?
Worauf müssen sich Unternehmen 2025 einstellen? Hier geben wir einen Überblick quer durch alle IHK-Bereiche von A wie Ausbildungsvergütung bis Z wie Zollnummern.
- Ausbildung: Vergütung steigt
Die Mindestausbildungsvergütung wird nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes für Auszubildende, die ihre Ausbildung 2025 beginnen, angepasst. Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Azubi-Mindestlohn bei 682 Euro brutto im Monat. Im zweiten Jahr steigt das Gehalt auf 805 Euro pro Monat und im dritten gibt es 921 Euro. Im vierten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung bei 955 Euro.
- Arbeitsmarkt
Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bisher im Jahr durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdient haben, ist eine Lohnanpassung notwendig, da sie ansonsten nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sondern einen Minijob ausüben.Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen
Zum 1. Januar 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro im Monat). Um 0,2 Prozentprunkte erhöht wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung. Die Leistungsbeiträge für Pflegeleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent.Höherer Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von bisher 11.604 auf rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 9.600 Euro pro Kind angehoben. Auch das Kindergeld steigt um fünf Euro. Familien erhalten pro Kind und Monat 255 Euro.
- Biozid-Selbstbedienungsverbot
Für den Verkauf von Produkten, die Biozide enthalten, gelten ab Januar 2025 strengere Regeln. Je nach Produkt dürfen diese nicht mehr in Selbstbedienung oder nur nach einem Abgabegespräch verkauft werden. Verkäufer müssen entsprechend geschult sein und über die erforderliche Sachkunde verfügen.Mehr Informationen: Strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten
- Bürokratie: Entlastung für Unternehmen
Laut Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verkürzen sich die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Das gilt auch für Zolldokumente. Das Nachweisgesetz wurde angepasst. Die „wesentlichen Vertragsbedingungen“ können jetzt auch in Textform nachgewiesen werden. Zudem können Arbeitgeber Arbeitszeugnisse elektronisch ausstellen. Im Ergebnis wurden in über 25 Gesetzen Schriftformerfordernisse abgebaut.
- Digitale Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen zu Barrierefreiheit und bestimmt Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden. Gefordert ist in erster Linie digitale Barrierefreiheit. Darunter fallen unter anderem der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr- oder Bankdienstleistungen.Mehr Informationen: www.lf-barrierefreiheit-st.de
- Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab Anfang 2025 wird für gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt: An verschiedenen Orten abgelegte Patientendaten werden so digital zusammengetragen.
- Elektronische Registrierkassen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassen(systeme) sowie EU-Taxameter und Wegstreckenzähler mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an das Finanzamt gemeldet werden.
- Entwaldungsverordnung
Unternehmen haben mehr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten müssen Im- und Exporteure sowie Inverkehrbringer von Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja sowie relevanten Erzeugnissen nachweisen, dass für deren Produktion keine Flächen abgeholzt wurden. Große Unternehmen müssen der Verordnung ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 nachkommen.
- E-Rechnungspflicht
Ab 1. Januar 2025 sind Unternehmen grundsätzlich zur elektronischen Rechnungstellung verpflichtet. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.
- IT-Sicherheit: Neue Anforderungen
Um die kritische Infrastruktur zu schützen, wurde 2023 auf europäischer Ebene die NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security“) verabschiedet. Sie soll voraussichtlich im März 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neue Richtlinie betrifft mehr Unternehmen als bisher. Mit NIS-2 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen, strengere Sicherheitsstandards zu etablieren und ihre IT-Systeme stets auf dem neuesten Stand zu halten. Bis zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie in deutsches Recht gilt für Unternehmen der bisherige Rechtsrahmen.
- Pflichten bei Nachhaltigkeitsberichten
Die EU-Vorgaben im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, mind. 25 Mio. Euro Bilanzsumme und 50 Mio. Euro Umsatz schrittweise, Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen im Lagebericht zu veröffentlichen. Große Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen, müssen 2026 zum Geschäftsjahr 2025 berichten. Mit den umfangreichen Datenerhebungen sollte frühzeitig begonnen werden.
- Produktsicherheit: Neue Vorschrift gilt
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Damit regelt der europäische Gesetzgeber viele Änderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht. Die Verordnung besagt, dass nur sichere Produkte in den Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen sind.
- Schutzstatus verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten laut Bundesrat bis zum 4. März 2026 automatisch fort, ohne dass die Geflüchteten nochmal eine Ausländerbehörde aufsuchen müssen.Mehr Informationen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/363/VO.html
- Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer gibt es ab 1. Januar 2025 einige Änderungen. Diese betreffen unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen sowie die Kleinunternehmerregelung.
- Wirtschaftszweige neu klassifiziert
Die bisherige WZ-Klassifikation aus dem Jahre 2008 wird von der WZ 2025 abgelöst. Bisherige Einordnungen der Wirtschaftszweige und die entsprechenden Nummern ändern sich teilweise. Größere Veränderungen gibt es z. B. im Kfz-Handel, wo Verkauf und Werkstatt zukünftig getrennt werden.Mehr Informationen: www.destatis.de
- Zolltarifnummern ändern sich
Traditionell ändern sich die Warennummern für den Außenhandel. Dabei werden ungenutzte Nummern gelöscht und bei neu entwickelten Produkten entsprechende Warennummern eingeführt. Die ist entscheidend für das Beurteilen von Ein- und Ausfuhrvorgängen, die Höhe der Abgaben aber auch Genehmigungspflichten bzw. -verboten.
Aktueller Stand Januar 2025