Warenverzeichnis 2025
Bedeutung
Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Diese Codierungen (beispielsweise Y901) und Zusatzcodes, die bei den Zollanmeldungen anzugeben sind, lassen sich im EZT online im Bereich Einfuhr oder Ausfuhr recherchieren.
Warenverzeichnis 2025
Das statistische Warenverzeichnis ist auf der Website des Statistischen Bundesamtes zum Download hinterlegt.
Eine gute Möglichkeit, Warennummern online zu recherchieren bietet das Statistische Bundesamt über das Angebot Warenverzeichnis online an.
Alle Änderungen zum 1. Januar 2025 gegenüber dem Warenverzeichnis 2024 sind in einer praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern auf 10 Seiten dargestellt.
Von Änderungen betroffene Warenpositionen: 0302-0305, 0702, 2710, 2903, 2929-2931, 3102, 4401, 4411 und 8503, Zusammenfassung von Warennummern 8521 und 8527-8529
Alternativ wird eine Gegenüberstellung im Excel-Format und die sogenannte SOVA-Leitdatei bereitgestellt.
Seit Januar 2022 steht mit der Warenverzeichnis Suchmaschine ein intuitives Hilfsmittel zur Verfügung, um die richtige Warennummer zu finden.
Aufbau der Warennummer
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer
Beispiel (aus www.zoll.de) gebundenes Kinderbuch
| Codenummer | Bedeutung der Codenummer |
| 49 | Kapitel – Harmonisiertes System |
| 4901 | Position – Harmonisiertes System |
| 4901 99 | Unterposition – Harmonisiertes System |
| 4901 9900 | Unterposition – Kombinierte Nomenklatur |
| 4901 9900 00 | Unterposition – TARIC/gemeinschaftliche Besonderheiten |
| 4901 9900 009 | Codenummer – Elektronischer Zolltarif/nationale Besonderheiten |
Kombinierte Nomenklatur 2026 veröffentlicht
Die EU-Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2026 gilt, veröffentlicht.
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für Zollanmeldungen
(a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder
b) für inner-EU statistische Zwecke, sogenannte "Intrastat-Meldungen".
Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.
Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 vom 31. Oktober 2025 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.