Chromtrioxid weiter vielfach verwendet

Seit 2017 gilt Chromtrioxid unter Reach als SVHC und darf nicht mehr ohne Zulassung verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Die Bewertung dieser Zulassungsanträge erfolgt durch die ECHA. Diese teilt mit, dass sie bis Mai 2021 bereits mehr als 1000 Notifizierungen von industrieller Seite zur Verwendung von Chromtrioxid (SVHC) bei der Verchromung und Oberflächenbehandlung in der EU erhalten hat. Dies schließt sich an zwei Autorisierungsentscheidungen der Kommission unter REACH aus dem Dezember 2020 an. Dazu hat die ECHA ihre Website für Notifizierungen durch Unternehmen als so genannte Downstream User aktualisiert.
Durch die Notifizierung entstehen Informationspflichten der jeweiligen Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes gegenüber der ECHA. Hierzu teilte ECHA mit, dass die Vollzugsbehörden nun Überprüfungen durchführen können.
Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen sowie einen Link zur Website für Downstream User Notifizierungen finden Sie hier.