EU plant Erleichterungen bei CLP

Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2025 den Entwurf einer so genannten Omnibusverordnung im Bereich Chemikalien angenommen. Im Rahmen dieser Omnibusverfahren soll in verschiedenen Rechtsbereichen Bürokratie abgebaut werden, so auch bei der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Darin wird eine Reihe von Regelungen, die mit der CLP-Verordnung (EU) 2024/2865 in Kraft getreten, aber zum Teil noch nicht wirksam sind, wieder zurückgenommen oder geändert. Dazu gehören neben der Rücknahme der Formatierungsregeln (Artikel 31 und Anhang I) auch Änderungen in den Vorgaben für Werbung und Fernabsatz (Artikel 48 und Artikel 48a). Das Anwendungsdatum der neuen CLP-Verordnung soll auf den 1.1.2028 verschoben werden. Betroffene Unternehmen können von der mitunter aufwändigen Umstellung der Etiketten derzeit absehen. Die geplanten Änderungen müssen jedoch noch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von EU-Rat und EU-Parlament bestätigt werden.