Anmeldung im F-Gas-Portal für Im- und Export von Fahrzeugen
Aufgrund vermehrter Anfragen zum Thema zwei Hinweise. Betreiber des F-Gas-Portals ist die EU-Kommission, nicht die IHK! Fragen zu technischen Problemen, Rückmeldungen oder Bearbeitungsfristen kann ausschließlich die EU-Kommission beantworten. Diese ist erreichbar unter der E-mail: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu. Für inhaltliche Rückfragen stehen die regionalen Industrie- und Handelskammern vor Ort zur Verfügung.
Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll dies inzwischen intensiv prüft, melden Unternehmen häufig Probleme in diesem Bereich.
Die nach der aktuellen F-Gas-Verordnung der EU notwendige Registrierung für Fahrzeuge, deren Klimaanlagen fluorierte Gase enthalten (auch „F-Gase“ genannt) soll wieder abgeschafft werden und wird derzeit vom Zoll nicht mehr eingefordert.
Wer muss sich im F-Gas-Portal registrieren
- Einführer und Ausführer von F-Gasen als Massengut (in Containern, Flaschen),
die in Anhang I, II oder III der F-Gas-Verordnung aufgeführt sind, außer im
Falle der ‚vorübergehenden Verwahrung‘. - Einführer und Ausführer von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte
Treibhausgase enthalten, die in Anhang I, II oder III der F-Gas-Verordnung
aufgeführt sind, außer im Falle der ‚vorübergehenden Verwahrung‘. Dazu
zählen u.a. Kälte- und Klimaanlagen (auch eingebaut in Fahrzeugen),
Wärmepumpen, oder medizinische Dosier-Aerosole. - EU-Hersteller von F-gasen nach Anhang I, II oder III der F-Gas-Verordnung.
- Unternehmen, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) für folgende
Zwecke liefern oder entgegennehmen: i) Zerstörung, ii) Verwendung als
Ausgangsstoff in der chemischen Produktion, iii) direkte Ausfuhr als
Massengut, iv) militärische Verwendung, v) Verwendung für das Ätzen von
Halbleitermaterial oder zur Reinigung von CVD-Kammern im Bereich der
Halbleiterherstellung. - Unternehmen, die HFKW zur Herstellung von Dosier-Aerosolen erhalten.
- Unternehmen, die F-gase nach Anhang I, II oder III der F-Gas-Verordnung
aufbereiten oder zerstören. - Unternehmen, die F-gase nach Anhang I, II oder III der F-Gas-Verordnung als
Ausgangsstoff in der chemischen Produktion verwenden. - Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten: Einreichen einer Quotenanmeldung,
Zuteilung von Quoten, Abgabe oder Annahme von Quotenübertragungen
Die Registrierung wird auf der EU-Seite zum F-gas Portal beschrieben, die nachfolgend auszugsweise zitiert wird:
Schritt 1: Erstellen Sie Ihr EU-Login
Maßnahme: Erstellen Sie ein persönliches EU-Login.
Einzelheiten: Besuchen Sie die Anmeldeseite der Europäischen Kommission, um ein Konto zu erstellen.
Einzelheiten: Besuchen Sie die Anmeldeseite der Europäischen Kommission, um ein Konto zu erstellen.
Schritt 2: Melden Sie sich im F-Gas-Portal an
Maßnahme: Melden Sie sich mit Ihren EU-Anmeldedaten an.
Einzelheiten: Greifen Sie mit Ihren neuen EU-Zugangsdaten direkt auf das F-Gas-Portal zu.
Einzelheiten: Greifen Sie mit Ihren neuen EU-Zugangsdaten direkt auf das F-Gas-Portal zu.
Schritt 3: Füllen Sie Ihre Registrierung aus und reichen Sie sie ein
Maßnahme: Füllen Sie das Anmeldeformular auf dem F-Gas Portal aus.
Einzelheiten: Wählen Sie, ob Sie ein EU-Unternehmen, ein Nicht-EU-Unternehmen, eine Zollbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer sind. Es erscheint ein gezieltes Registrierungsformular, das alle erforderlichen Details und Unterlagen enthält. Sobald Sie fertig sind, reichen Sie den Registrierungsantrag ein.
Einzelheiten: Wählen Sie, ob Sie ein EU-Unternehmen, ein Nicht-EU-Unternehmen, eine Zollbehörde oder ein Wirtschaftsprüfer sind. Es erscheint ein gezieltes Registrierungsformular, das alle erforderlichen Details und Unterlagen enthält. Sobald Sie fertig sind, reichen Sie den Registrierungsantrag ein.
Schritt 4: Überprüfung durch die Kommission
Maßnahme: Die Kommission prüft Ihren Registrierungsantrag.
Einzelheiten: Ihre Anmeldung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Kommission ist bestrebt, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen zu tun.
Einzelheiten: Ihre Anmeldung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die Kommission ist bestrebt, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen zu tun.
Schritt 5: Feedback und Korrektur
Wenn vollständig und genau:
Ergebnis: Die Kommission validiert Ihren Registrierungsantrag.
Notifizierung: Sie (als Kundenbetreuer) erhalten eine Benachrichtigung zur Bestätigung der Registrierung.
Ergebnis: Die Kommission validiert Ihren Registrierungsantrag.
Notifizierung: Sie (als Kundenbetreuer) erhalten eine Benachrichtigung zur Bestätigung der Registrierung.
Falls unvollständige, unrichtige oder zusätzliche Angaben erforderlich sind:
Ergebnis: Die Kommission ermittelt Probleme oder fordert zusätzliche Informationen an und sendet daher den Registrierungsantrag zurück. Der Account Manager erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, dass weitere Eingaben erforderlich sind. Die Details finden Sie in der Registrierungsanfrage im F-Gas Portal.
Korrektur erforderlich: Sie müssen die angeforderten Informationen korrigieren oder zur Verfügung stellen.
Wiedervorlage: Reichen Sie anschließend den Registrierungsantrag erneut ein.
(Zitat-Ende)
Ergebnis: Die Kommission ermittelt Probleme oder fordert zusätzliche Informationen an und sendet daher den Registrierungsantrag zurück. Der Account Manager erhält per E-Mail eine Benachrichtigung, dass weitere Eingaben erforderlich sind. Die Details finden Sie in der Registrierungsanfrage im F-Gas Portal.
Korrektur erforderlich: Sie müssen die angeforderten Informationen korrigieren oder zur Verfügung stellen.
Wiedervorlage: Reichen Sie anschließend den Registrierungsantrag erneut ein.
(Zitat-Ende)
Folgende Fehler traten bei Unternehmen bisher auf, die eine Registrierung erschwerten:
- Nur "Are you Importing / Exporting Products or Equipment..." mit "Yes" beantworten: Es sollte nur der Im- oder Export von Erzeugnissen oder Einrichtungen mit Ja beantwortet werden . Die Auswahl von bspw. "...Producer / Impoter / Exporter ...in bulk" würde eine Quotenzuteilung erfordern, die für den Import von Produkten ohne HFKW (seit 2011 bspw. in Fahrzeugen verboten) in der Regel nicht notwendig ist. Die heute noch üblichen Kältemittel (bspw. 1234yf) im Anhang II der Verordnung müssen nur registriert werden.
- Bankbestätigung : Zur Verifikation verlangt die EU eine Bestätigung der Bank. Wenn dies zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen führt, weist die Anleitung auch auf die Möglichkeit hin, dies alternativ durch Kontoauszüge zu belegen: “...oder fügen Sie das Original eines offiziellen Kontoauszugs bei, der einen Zeitraum innerhalb der letzten drei Monate abdeckt. Falls Sie einen Kontoauszug beifügen, sollten das Formular und der Kontoauszug zu einem Dokument zusammengefügt werden.”
- Lange Bearbeitungszeiten und Nachfragen: Die Kommission gibt die Bearbeitungszeit der Registrierungen derzeit mit 10 Werktagen an. Da es derzeit zu einem großen Ansturm auf das Portal kommt, können sich weitere Verzögerungen ergeben. Den Zoll können Sie auf diesen Missstand hinweisen, in dem Sie bspw. einen Screenshot der erfolgten Registrierung vorlegen.
Für Fragen, Hinweise und Probleme steht nachfolgende e-mail-Adresse der EU zur Verfügung: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu. Da das Portal ist eine Plattform der EU-Kommission, nicht der IHK. Fragen zum Stand der Registrierung oder zum Hochladen von Dateien können von der IHK leider nicht beantwortet werden.