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Berufszugang

Gastronom, Finanzanlagenvermittler, Berufskraftfahrer – das sind nur einige Beispiele von vielen zulassungspflichtigen Tätigkeiten in Deutschland. Damit Sie in diesen Berufen starten können, organisiert die SIHK zu Hagen Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen und erteilt Erlaubnisse.

Übersicht

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Im Bewachungsgewerbe (34a GewO) gilt: Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Und auch, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein.

Cafe AdobeStock_132620916

Wer eine Gaststätte oder ähnliches wie z.B. einen Imbiss oder ein Café eröffnen oder übernehmen möchte, muss bestimmte Vorschriften beachten. Was Sie dafür vorweisen müssen und wo Sie die notwendigen Informationen herbekommen, erfahren Sie hier.

Geschäftsmann und Geschäftsfrau im Gespräch

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Anträge zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Finanzdienstleistungsbereich (Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvermittler und -berater, Immobiliar-Darlehensvermittler)

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Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen, Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. Dies gilt ebenso für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.

Taxi AdobeStock_72920223

Angehende Güterkraftverkehrs-, Omnibus- oder Taxi-/Mietwagenunternehmer benötigen für die Aufnahme ihres Gewerbes u.a. eine Genehmigung des zuständigen Straßenverkehrsamtes, bzw des Regierungspräsidenten (Busunternehmer).

Verkehr
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Fahrer von Gefahrguttransporten sowie Gefahrgutbeauftragte benötigen für Ihre Tätigkeit spezielle Schulungen.

Immobilienmakler AdobeStock_207957736

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Erlaubnis nach § 34c GewO

Glücksspiel AdobeStock_552066582

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Wohngebäude AdobeStock_275719611

Hier finden Sie Informationen zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter gemäß § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Arzneimittel AdobeStock_143227125

Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Endverbraucher abgeben will, benötigt hierfür besonders geschultes und geprüftes Personal. Hier finden Sie Informationen zur Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Waffenrecht AdobeStock_288632964

Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde.