Glücksspielgewerbe

Spielautomaten stehen in vielen Gaststätten und Spielhallen. Die Aufsteller dieser Spielgeräte benötigen nach § 33c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zusätzlich müssen sie für die Gewerbeanmeldung auch eine IHK-Unterrichtung nachweisen.

Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ( GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen wird ein neuer Sachkundenachweis eingeführt.