Gefahrgut
Fahrer von Gefahrguttransporten sowie Gefahrgutbeauftragte benötigen für Ihre Tätigkeit spezielle Schulungen.
Gefahrgutbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter darf sich derjenige nennen, der eine entsprechende Gefahrgutbeauftragten-Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat. Die Veranstalter dieser Schulungen werden von den Industrie- und Handelskammern für ihren jeweiligen Kammerbezirk anerkannt.
Die abschließende Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt, die auch nach erfolgreichem Bestehen den Schulungsnachweis ausstellt.
Die abschließende Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt, die auch nach erfolgreichem Bestehen den Schulungsnachweis ausstellt.
Hier finden Sie den Fragenfundus für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Gefahrgutfahrer
Gefahrgutfahrerschulungen nach ADR: Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen hierfür eine sogenannte ADR-Card. Diese Karte kann man im Rahmen einer Gefahrgutfahrerschulung bei von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangsveranstaltern erwerben. Die Schulungen schließen mit einer von der IHK durchgeführten Prüfung ab. Nach deren Bestehen stellt die IHK die ADR-Card aus.
Ablauf und Inhalt der Schulungen für Gefahrgutfahrer sind für die jeweils einzelnen Kurse (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für die Auffrischung) festgelegt. Gerne können die Kurspläne bei Katharina Maßenberg, massenberg@hagen.ihk.de , angefordert werden.
31.01.2025