Verkehr

Gefahrgut

Fahrer von Gefahrguttransporten sowie Gefahrgutbeauftragte benötigen für Ihre Tätigkeit spezielle Schulungen.

Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter darf sich derjenige nennen, der eine entsprechende Gefahrgutbeauftragten-Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat. Die Veranstalter dieser Schulungen werden von den Industrie- und Handelskammern für ihren jeweiligen Kammerbezirk anerkannt.
Die abschließende Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt, die auch nach erfolgreichem Bestehen den Schulungsnachweis ausstellt.

Gefahrgutfahrer

Gefahrgutfahrerschulungen nach ADR: Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen hierfür eine sogenannte ADR-Card. Diese Karte kann man im Rahmen einer Gefahrgutfahrerschulung bei von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangsveranstaltern erwerben. Die Schulungen schließen mit einer von der IHK durchgeführten Prüfung ab. Nach deren Bestehen stellt die IHK die ADR-Card aus.
Ablauf und Inhalt der Schulungen für Gefahrgutfahrer sind für die jeweils einzelnen Kurse
festgelegt.
13.01.2026