Bewachungsgewerbe
Im Bewachungsgewerbe gilt: Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Und auch, wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein.
Bewachungsgewerbe
Abgrenzung: Sachkundeprüfung oder Unterrichtung
Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Bewachungsgewerbe
Die 40-stündige Unterrichtung nach § 34a GewO
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bewachungsunterrichtung.
Bewachungsgewerbe
Fit fürs Bewachungsgewerbe – jetzt auch digital
Von Grundgesetz über den Umgang mit Menschen bis hin zur Waffenkunde: Was angehende Ladendetektiv oder Türsteher wissen müssen, um die Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe zu bestehen, hat die DIHK-Bildungs-GmbH in einem Leitfaden zusammengestellt, der ab sofort auch online zur Verfügung steht.
Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung
Ausstellung einer Ersatzbescheinigung der Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung
Dokumente können verloren gehen. Hier finden Sie Informationen zur Ausstellung einer gebührenpflichtigen Ersatzbescheinigung Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der Bewachungsunterrichtung, Sachkundeprüfung oder Gaststättenunterrichtung