Nr. 539

Beschlossene Resolutionen

Ein Überblick über die von der IHK beschlossenen Resolutionen:

Die IHK Gießen-Friedberg lehnt die Einführung von kommunalen Verpackungsteuern ab.

Die Industrie- und Handelskammern in Hessen bekräftigen die europapolitischen Positionen der IHK-Organisation aus dem Jahr 2023 und rufen das neu gewählte Europäische Parlament und die neu besetzte Europäische Kommission zu einem starken Engagement für ein zukunftsfähiges Europa auf.

Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg fordert die Abschaffung der Kalten Progression durch Einführung eines „Einkommensteuertarifs auf Rädern“. Das bedeutet, dass die Werte, die für die Höhe der Besteuerung maßgeblich sind, automatisch jährlich an die Inflation angepasst werden sollen.

Die Versorgung mit Strom ist die Grundlage jeder wirtschaftlichen Tätigkeit. Ohne Strom sind immer Geschäftsprozesse unterbrochen, und es kommt zu wirtschaftlichen Einbußen, im Extremfall zu einer Aufgabe der Geschäftstätigkeit. Für die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg ist deshalb die Verlässlichkeit der Stromversorgung oberstes Gebot.

Resolution der mittelhessischen IHKs Gießen-Friedberg, Lahn-Dill und Limburg von März, April und Juni 2022

Nie zuvor wurden Grundrechte zugunsten des Bevölkerungsschutzes so massiv eingeschränkt wie heute. Auch jetzt anstehende Einschränkungen der Verfassung, die durch Ausgangssperren drohen, müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen und auf einer wissenschaftlich soliden Basis stehen. Die nachfolgenden Thesen bauen auf der Erkenntnis auf, dass die Robert-Koch-Institut (RKI)-Statistik das tägliche Corona-Infektionsgeschehen unzulänglich abbildet.

Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg hat mit großer Besorgnis die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen über die Einrichtung von Radverkehrswegen auf dem Gießener Anlagenring zur Kenntnis genommen.

Wie Fahrverbote vermieden werden können: Position der IHK Gießen-Friedberg zur Dieselabgasthematik, 13. Dezember 2018

Position der IHK Gießen-Friedberg zu Gunsten der Beibehaltung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen, 19. September 2017

Mit Skepsis und Sorge betrachtet die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.10.2016 (C-148/15), mit welchem die deutschen Vorschriften zur Gewährleistung eines einheitlichen Apothekenabgabepreises eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, für ausländische Versandapotheken aufgehoben werden.

Die Vollversammlung der IHK Gießen-Friedberg warnt eindringlich vor folgender bedenklicher Entwicklung: Die Bundesregierung will Zahlungen mit Bargeld auf maximal 5.000 Euro begrenzen.